LOPS-Prüfungen im Krankenhaus
Das KHVVG ist am 12.12.2024 in Kraft getreten. Zusätzlich zu den bekannten Strukturprüfungen werden ab 2025 erstmalig Leistungsgruppen-Prüfungen durchgeführt.
Reminder zur Antragstellung der Leistungsgruppen
- alle gewünschten Leistungsgruppen pro Standort einzeln in KLASS/trinvois beantragen
- einmal pro Standort den vollständig ausgefüllten Strukturdatenbogen (Anlage 2 – LOPS-Richtlinie) an einem Antrag hochladen
--> beachten Sie hierbei, dass alle Tabellenblätter ausgefüllt sind: Deckblatt, Krankenhausdaten, Fachärzte LG, Weitere FÄ Rufbereitschaft, Weiteres Personal + Assistenzen, Kooperationen - bitte keine weiteren Unterlagen/Nachweise bei der Antragsstellung anhängen
Damit sind die Voraussetzungen für eine aufwandsarme Prüfung gegeben. Es werden nur noch die Unterlagen/Nachweise einmal pro Standort angefordert, die uns nicht bereits aus vorangegangenen Prüfungen vorliegen.
Unsere FAQs werden regelmäßig aktualisiert, um Ihnen die neuesten Informationen bereitzustellen. Bitte besuchen Sie diese Seite regelmäßig, um sich über mögliche Ergänzungen oder Änderungen zu informieren.
Bitte beachten Sie: Diese FAQs sind im Zusammenhang mit der o.g. Informationsveranstaltung im März 2025 unter Beteiligung von StMGP, BKG und dem MD Bayern entstanden und stehen gegebenenfalls unter Vorbehalt hinsichtlich der noch nicht in Kraft getretenen LOPS-RL.