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Prüfzeitraum 2026

Für das Jahr 2026 wird gemäß § 5 Abs. 1 LOPS-RL der Prüfzeitraum Januar, Februar und März 2026 für turnusgemäße OPS- Strukturprüfungen sowie nach Inkrafttreten der Richtlinie beantragte Leistungsgruppenprüfungen zugrunde gelegt.

Im Rahmen der Unterlagenanforderung bzgl. der Leistungsgruppenprüfungen kommt es systemisch bedingt noch zu Anforderungen zu den Kriterien Sonographie, EKG und PpUGV, da das KHVVG noch in Kraft ist. Das endgültige Gutachten wird nach den Vorgaben des KHAG erstellt, dies kann erst nach dessen in Kraft treten erfolgen. Es brauchen keine Unterlagen zu den o.g. Kriterien übermittelt werden.

LOPS-Richtlinie 2026 veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie tritt am 10. Januar 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung.

Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.

Was ist neu?

Die Richtlinie wurde um den Teil II „Datenbank nach § 283 Absatz 5 SGB V“ ergänzt. Die Datenstruktur dieser Ergebnisdatenbank, Beispieldatensätze und das Zugriffsberechtigungskonzept sind in den Anlagen 12 bis 14 enthalten. Zudem wurde die Richtlinie an die OPS-Version 2026 angepasst und es wurden fachliche Hinweise der Anwenderinnen und Anwender der Richtlinie umgesetzt.

Die LOPS-Richtlinie enthält eine Übergangsbestimmung, wonach der jeweilige Medizinische Dienst den Prüfzeitraum für die turnusgemäßen Prüfungen des Jahres 2026 bis spätestens eine Woche nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie festlegt und auf seiner Internetseite veröffentlicht (§ 27 Absatz 4).

Auftraggeber und Auftragsunterlagen

Den Auftrag für eine OPS-Strukturprüfung erteilt das Krankenhaus. Krankenhäuser finden die Auftragsunterlagen auf der Internetseite des für ihren Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienstes.

Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus eine Leistungsgruppenprüfung, wenn in dem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.

Das Krankenhaus stellt dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten gemäß der Anlage 2 (Leistungsgruppenprüfung) und Anlage 3 (OPS-Strukturprüfungen) der LOPS-Richtlinie für die Prüfung zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen vorliegen, um den Aufwand für die Krankenhäuser gering zu halten.

Prüfungen aufeinander abstimmen – Aufwand reduzieren

Die LOPS-Richtlinie bildet zudem die Grundlage für die OPS-Strukturprüfungen, die ein Krankenhaus bei dem für seinen Standort zuständigen Medizinischen Dienst beauftragt, wenn es bestimmte Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will. Für den Nachweis der Erfüllung von OPS-Strukturmerkmalen und von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zum Teil dieselben Unterlagen nötig.

Um Unterlagen des Krankenhauses bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Auf diese Weise ist es auch möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Leistungsgruppenprüfungen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.

Im Rahmen der Prüfungen stellt das Krankenhaus dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten gemäß der Anlage 2 (Leistungsgruppenprüfung) und 3 (OPS-Strukturprüfungen) der LOPS-Richtlinie zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche für die Prüfung notwendigen Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen.

Digitale Abfrage von Prüfergebnissen

Mit dem KHVVG wurde der Medizinische Dienst Bund beauftragt, bis zum 12. Dezember 2025 eine Datenbank bereitzustellen, in die die Medizinischen Dienste unter anderem die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen übermitteln. Diese Ergebnisdatenbank hat der Medizinische Dienst Bund fristgerecht zum 12. Dezember 2025 in Betrieb genommen. Die Datenbank stellt technische Schnittstellen zur Anlieferung und zum Abruf von Daten bereit. Über die Schnittstellen können die zugriffsberechtigten Institutionen digital und an zentraler Stelle abfragen, ob ein Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen für eine Leistungsgruppe oder eine besonders komplexe Behandlung (OPS-Kode) erfüllt.



Vortrag der Informationsveranstaltung vom 10.12.2025

Hier können Sie sich den Vortrag vom 10.12.2025 nochmal als pdf herunterladen.

Vortrag der Informationsveranstaltung vom 29.09.2025

Hier können Sie sich den Vortrag vom 29.09.2025 nochmal als pdf herunterladen.