Aus FAIRantwortung für die Gesundheit
Als FAIRantwortung für die Gesundheit setzen wir uns beim Medizinischen Dienst Bayern täglich und nachhaltig für eine hochwertige und gerechte Versorgung ein.
Der Medizinische Dienst Bayern steht für eine kompetente, unabhängige und faire Begutachtung und Beratung. Mit seinen 1.700 Mitarbeitern (überwiegend Ärztinnen und ärzte sowie Pflegefachkräfte) übernimmt er wichtige Aufgaben bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie in der Qualitätssicherung.
Der Medizinische Dienst Bayern prüft im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Mit seiner hohen Fachkompetenz und objektiven, fundierten Begutachtungen trägt er zur Weiterentwicklung einer qualitativen Gesundheitsversorgung bei. Als Begutachter, Wegweiser und Berater leistet der Medizinische Dienst Bayern mit seinen 24 Beratungs- und Begutachtungszentren einen unschätzbaren Beitrag im Gesundheitsbereich.
Er ist verlässlicher Ansprechpartner und Experte in Gesundheitsfragen und steht den Versicherten nicht nur in Notfällen zur Verfügung, sondern berät auch präventiv. Im Auftrag der Versicherten bietet er Unterstützung in Form von Veranstaltungen wie "MD im Dialog" an, bei denen er darüber informiert, wie Pflegebedürftigkeit vermieden werden kann, wann ein Pflegeantrag sinnvoll ist und welche Informationen dafür benötigt werden. Die Expertinnen und Experten des Medizinischen Dienstes Bayern verstehen, dass medizinische Angelegenheiten oft komplex und verwirrend sein können. Sie sind daher speziell geschult, um mit den Versicherten klar und verständlich zu kommunizieren.
Wir über uns
In Deutschland hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jeder gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Gesundheitsversorgung hat. Welcher Leistungsanspruch sich daraus für gesetzlich Versicherte ergibt, legt im Rahmen des Sozialgesetzbuches der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, ein Gremium aus Vertretern der Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen) und Leistungserbringer (Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Zahnärztinnen und Zahnärzte) sowie mitberatenden Patientenvertreterinnen und -vertretern.
Damit über diesen Leistungsanspruch nach medizinischen und pflegefachlichen Kriterien unabhängig und in ganz Deutschland einheitlich entschieden wird, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Kranken- und Pflegekassen medizinische und pflegefachliche Voraussetzungen für Leistungsentscheidungen durch den unabhängigen Medizinischen Dienst prüfen lassen können bzw. müssen (siehe SGB V und SGB XI). Aufgabe des Medizinischen Dienstes ist es, den Auftraggeber in gutachtlichen Stellungnahmen medizinische und pflegefachliche Bewertungen bzw. wie im Fall von Struktur- und Qualitätsprüfungen die Ergebnisse in Form von Bescheinigungen bzw. Berichten zur Verfügung zu stellen.
- Beratung der Kranken- und Pflegekassen in allen Grundsatzfragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung
- Versichertenorientierte Einzelfallbegutachtung
- Qualitäts-, Struktur- sowie Abrechnungsprüfungen (Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen)
- Prüfungen im Auftrag anderer Institutionen im Gesundheitswesen
- Beschwerdemanagement
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Servicetelefon Pflegebegutachtung: 089-159060 5555
- Pflegeberatung Bayern: 0800-772 1111
- Beratung vor Ort
Der Medizinische Dienst Bayern ist umlagefinanziert. Die Umlage pro Mitglied wird zu 50 Prozent von der Krankenkasse und zu 50 Prozent von der Pflegekasse getragen. Im Jahr 2023 beträgt die Umlage 20,80 Euro je Mitglied. Maßgebend für die Umlage ist die Anzahl der bei den einzelnen Krankenkassen versicherten Mitglieder am Stichtag 1. Juli des Geschäftsjahres.
Der Medizinische Dienst Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 278 SGB V) und untersteht der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention. Seine Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest, prüft die jährliche Betriebs- und Rechnungsführung, stellt die Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes unter Beachtung der Richtlinien und Empfehlungen des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 SGB V auf, errichtet Nebenstellen und löst sie auf und wählt und entlastet den Vorstand.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Medizinischen Dienstes nach den Richtlinien des Verwaltungsrates. Er stellt den Haushaltsplan auf und vertritt den Medizinischen Dienst gerichtlich und außergerichtlich (§ 279 SGB V).
Der Begriff Compliance bedeutet im engeren Sinne Rechtskonformität und Einhaltung von Gesetz und Recht durch ein Unternehmen und seine Mitarbeitenden sowie Integrität, Redlichkeit und Geschäftsethik.
Ziel dieses Verhaltenskodex ist es, für alle Mitarbeitenden verbindliche Standards festzulegen, um Situationen vorzubeugen, die die Rechtmäßigkeit und Redlichkeit des Medizinischen Dienstes Bayern in Frage stellen können.
Der Medizinische Dienst Bayern ist vordergründig daran interessiert,
- die Mitarbeitenden in Bezug auf die Regelungen zu sensibilisieren,
- Verstöße zu unterbinden,
- eine positive Compliance - Kultur zu entwickeln als auch
- die Mitarbeitenden und Geschäftsverantwortlichen durch ein Compliance - orientiertes Handeln vor Risiken zu schützen.
Nicht in jedem Fall fällt das Ergebnis einer Begutachtung oder Beratung zur Zufriedenheit aller Beteiligten aus – dies kann sich sowohl auf das Ergebnis als auch auf Abläufe im Prozess beziehen. Um die vom Medizinischen Dienst Bayern beeinflussbaren Ursachen für Unzufriedenheit langfristig abzubauen, praktiziert der Medizinische Dienst Bayern ein Beschwerdemanagement. Das Beschwerdemanagement wird nicht nur als Möglichkeit verstanden, um Fehlhandlungen im Einzelnen zu korrigieren, sondern auch als Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Leistungen und Abläufe gesehen.
Der Medizinische Dienst Bayern bietet Versicherten, Leistungserbringern oder Krankenkassen dafür eine einfache und barrierefreie Möglichkeit, um Beschwerden einzureichen. Nutzen Sie unser Beschwerdeformular.
Durch das MDK-Reformgesetz wurde eine neue Anlaufstelle für Beschwerden eingeführt. An diese unabhängige Ombudsperson, die es in jedem Medizinischen Dienst geben wird, können sich sowohl die Versicherten bei Beschwerden als auch Beschäftigte der Medizinischen Dienste bei Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei Beeinflussungsversuchen durch Dritte vertraulich wenden. Die Ombudsperson ist somit ein weiteres Element im bestehenden Beschwerdemanagement, um Fehlentwicklungen aufzudecken und zu vermeiden.
Sie können Ihre Eingaben schriftlich unter der Mailadresse ombudsperson(at)md-bayern.de einreichen.
Die Postanschrift lautet:
Medizinischer Dienst Bayern
Ombudsperson
Haidenauplatz 1
81667 München