Leistungsgruppen-Prüfungen nach der LOPS-Richtlinie
Reminder zur Antragstellung der Leistungsgruppen
- alle gewünschten Leistungsgruppen pro Standort einzeln in KLAAS/trinvois beantragen
- einmal pro Standort den vollständig ausgefüllten Strukturdatenbogen (Anlage 2 – LOPS-Richtlinie) an einem Antrag hochladen
--> beachten Sie hierbei, dass alle Tabellenblätter ausgefüllt sind: Deckblatt, Krankenhausdaten, Fachärzte LG, Weitere FÄ Rufbereitschaft, Weiteres Personal + Assistenzen, Kooperationen - bitte keine weiteren Unterlagen/Nachweise bei der Antragsstellung anhängen
Damit sind die Voraussetzungen für eine aufwandsarme Prüfung gegeben. Es werden nur noch die Unterlagen/Nachweise einmal pro Standort angefordert, die uns nicht bereits aus vorangegangenen Prüfungen vorliegen.
Prüfung der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen
Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) insgesamt 65 Leistungsgruppen vorgesehen. Die Leistungsgruppen und die jeweils dafür geltenden Qualitätskriterien sind in der sogenannten „Qualitätskriterientabelle“ in Anlage 1 zu § 135e SGB V aufgeführt. Die Qualitätskriterien betreffen insbesondere die Anzahl, Qualifikationen und zeitliche Verfügbarkeit des ärztlichen und pflegerischen Personals sowie die technische Ausstattung des Krankenhauses.
Die erstmalige Zuweisung der Leistungsgruppen durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde soll nach KHVVG bis zum 1. November 2026 abgeschlossen sein. Im Zusammenhang mit den Leistungsgruppenzuweisungen hat der Medizinische Dienst zu prüfen, ob das Krankenhaus die jeweils erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt.