Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratung- und Testauftrags für die Haupt-Domain www.mdk.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung des MDK Bayern Landesportals verwendet, das technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.mdk-bayern.de zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22.11.2020 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt.
Allgemeine Hinweise
Der MDK Bayern bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.mdk-bayern.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BayBITV barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter www.mdk-bayern.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.mdk-bayern.de ist in Teilen mit den Anforderungen der BayBITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der MDK Bayern hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Punkte sind noch nicht auf allen Seiten barrierefrei:
Prüfschritt | Ergebnis |
1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente | Teilweise erfüllt |
1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte | Eher nicht erfüllt |
1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken | Teilweise erfüllt |
1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften | Teilweise erfüllt |
1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen | Teilweise erfüllt |
1.3.1c HTML-Strukturelemente für Zitate | Teilweise erfüllt |
1.3.1e Datentabellen | Eher nicht erfüllt |
1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar | Teilweise erfüllt |
1.3.5a Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck | Nicht erfüllt |
1.4.5a Verzicht auf Schriftgrafiken | Teilweise erfüllt |
1.4.11a Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen | Teilweise erfüllt |
2.2.2a Bewegte Inhalte abschaltbar | Nicht erfüllt |
2.4.3a Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung | Teilweise erfüllt |
2.4.4a Aussagekräftige Linktexte | Teilweise erfüllt |
2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich | Teilweise erfüllt |
3.1.2a Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet | Eher nicht erfüllt |
3.3.1a Fehlererkennung | Teilweise erfüllt |
3.3.2a Beschriftungen von Formularelementen | Teilweise erfüllt |
4.1.3a Statusmeldungen programmatisch verfügbar | Teilweise erfüllt |
4.1.2a Name, Rolle, Wert | Teilweise erfüllt |
Nicht barrierefreie PDF
Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ebenfalls ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind.
Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BayBITV vereinbar sind.
Senden Sie uns eine E-Mail an: info(at)mdk-bayern.de,
oder rufen Sie uns an unter: 0911 65068 555
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular
Schlichtungsstelle / Durchsetzungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antworte nicht ausreichen, haben Sie das Recht eine Schlichtungsstelle bzw. Durchsetzungsstelle einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können. Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Die zuständige Durchsetzungsstelle ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail bitv(at)bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html