Unterlagen für den Medizinischen Dienst Bayern
Unterlagen für den Medizinischen Dienst Bayern
Eine wesentliche Grundlage für seine beratende und gutachterliche Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Bayern sind die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen. Rechtsgrundlage für die Anforderung und Verarbeitung dieser Daten ist der § 276 SGB V.
Diese Unterlagen werden in der Regel über die Krankenkasse mit Bitte um unmittelbare Zusendung an den Medizinischen Dienst Bayern angefordert. Manchmal werden uns aber auch ohne vorherige Anforderung bzw. ohne unsere Kenntnis Unterlagen von Versicherten oder Leistungserbringern übersendet.
Bitte weisen Sie Versicherte und Leistungserbringer daher auf folgende Grundsätze der Datenübermittlung an den Medizinischen Dienst Bayern hin:
- Dem Medizinischen Dienst Bayern sind ohne ausdrückliche Aufforderung durch die Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst keine Unterlagen zukommen zu lassen.
- Alle übersendeten Unterlagen werden vom Medizinischen Dienst Bayern gescannt und im Anschluss daran datenschutzkonform vernichtet. Es sind daher keine Originaldokumente, sondern ausschließlich Kopien an den Medizinischen Dienst zu senden. Eine Rücksendung der Unterlagen ist leider nicht möglich. Dies gilt in der Regel ebenfalls für Datenträger (z. B. CD-ROM, USB-Stick).
Entsprechende Hinweise für Versicherte sowie für Leistungserbringer finden sich auch auf der Webseite des Medizinischen Dienstes Bayern.
Ergänzender Hinweis für die Krankenkasse
Bitte übersenden Sie uns keine Unterlagen, die Sie von Versicherten im Original erhalten haben (z. B. mit Bitte um Weiterleitung an den Medizinischen Dienst Bayern), sondern ausschließlich Kopien.