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Wie Unterlagen an den Medizinischen Dienst Bayern zu übermitteln sind

Für ihre Stellungnahmen benötigen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Bayern Berichte, und Befunde und andere Unterlagen verschiedener Leistungserbringer. Bei der Übermittlung spielt der Datenschutz eine wesentliche Rolle. Datenschutzkonform werden alle Auftragsunterlagen nach dem zentralen Scan-Prozess vernichtet. Schicken Sie uns bitte keine Originaldokumente, sondern ausschließlich Kopien. Eine Rücksendung der Unterlagen ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ebenfalls die Speichermedien (USB-Stick, CD, o. ä.) in der Regel nicht zurücksenden können.

Übersenden Sie dem Medizinischen Dienst Bayern niemals Unterlagen oder Speichermedien ohne ausdrückliche Anforderung durch eine Krankenkasse oder durch uns. Diese können in der Regel weder zugeordnet noch bearbeitet werden, und werden ebenfalls datenschutzkonform vernichtet. Bitte fügen Sie den übermittelten Unterlagen immer auch den Weiterleitungsbogen (Muster 86) bei, den Sie von der Krankenkasse erhalten haben. Im Falle einer Dialoganfrage des Medizinischen Dienstes Bayern sind etwaig zur Verfügung zu stellende bzw. gestellte Unterlagen bei Rücksendung der Dialoganfrage an uns beizufügen.

Über den Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und dem Medizinischen Dienst

Der Medizinische Dienst Bayern benötigt unter anderem Befunde und Entlassungsberichte, Verordnungen für Medikamente und Hilfsmittel oder die Pflegedokumentation für eine fundierte Beurteilung. Das Sozialgesetzbuch regelt diesen Datenaustausch in § 276 SGB V.

Die Kranken- und Pflegekassen fordern die Unterlagen für die Begutachtung bei den Leistungserbringern an. Die Mitteilung der Krankenkasse enthält ein Schreiben mit dem Grund für die Begutachtung, einen vorbereiteten Weiterleitungsbogen, eine Vorgangsnummer und die Daten der Patientin beziehungsweise des Patienten sowie einen Freiumschlag.

Die Leistungserbringer übermitteln anschließend die Unterlagen und andere Informationen direkt an den Medizinischen Dienst. Auf diese Weise wird der Schutz der Sozialdaten sichergestellt.