Übersendung von Unterlagen
Übermittlung von Unterlagen an den Medizinischen Dienst Bayern
Bitte übersenden Sie dem Medizinischen Dienst Bayern Unterlagen nur dann, wenn Sie von uns oder Ihrer Krankenkasse dazu aufgefordert worden sind. Unaufgefordert übersendete Unterlagen können von uns weder zugeordnet noch bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie: Sämtliche dem Medizinischen Dienst Bayern auf dem Postweg übermittelte Unterlagen werden gescannt und anschließend datenschutzkonform vernichtet. Schicken Sie uns daher bitte keine Originaldokumente, sondern ausschließlich Kopien. Eine Rücksendung der Unterlagen ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ebenfalls Speichermedien (USB-Stick, CD, o. ä.) in der Regel nicht zurücksenden können.
Manchmal kann es auch vorkommen, dass Versicherte vom Medizinischen Dienst Bayern zu einem persönlichen Erscheinen in einem unserer Begutachtungs- und Beratungszentren eingeladen werden. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin die in dem Einladungsschreiben genannten Unterlagen oder Unterlagen, von denen Sie denken, dass diese hilfreich für unsere Beurteilung sind, in Papierform mit. Die Papierform ist erforderlich, da der Medizinische Dienst Bayern keinen Zugriff auf etwaige in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegten Dokumente hat.
Der Medizinische Dienst Bayern nimmt im Rahmen dieses Termin nur Einsicht in die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen und behält diese nicht.
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