Strukturprüfung im Krankenhaus
Ab sofort können alle turnusgemäßen Anträge für 2025 gestellt werden
Die Krankenhäuser haben gem. § 275d Abs.1 SGB V die Einhaltung von Strukturmerkmalen des vom BfArM herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels nach §301 Absatz 2 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie entsprechende Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen. Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr.3 SGB V über die regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V. In dieser Richtlinie sind die Liste aller prüfungsrelevanten OPS-Kodes und die notwendigen Informationen für die Antragsstellung und Durchführung der Prüfung enthalten.
Anträge 2024 für 2025: BMG-Genehmigung liegt vor
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 6. Februar 2024 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2024 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt. Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Abrechnungsrelevante OPS-Kodes
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2024 vergütungsrelevant werden. Die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS-Kodes der Anlage 2b (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b) werden auf dieser Seite veröffentlicht, wenn ein OPS-Kode der Anlage 2b vergütungsrelevant wird.
Hinweise zur Antragstellung
Hinweis
- Die Beantragung erfolgt je Standort des Krankenhauses.
- Für jede Antragsart ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Turnusgemäße Prüfungen sind über einen Sammelantrag zu übermitteln.
- Für speziell gekennzeichnete OPS-Kodes sind alle Stationen bzw. Einheiten mit der jeweiligen Bezeichnung anzugeben.
StrOPS Anträge bzw. Unterlagen über das LE-Portal:
Ab sofort können Sie Ihre StrOPS-Anträge und die dazugehörigen Unterlagen zur Strukturprüfung auch über das LE-Portal (MD-Portal) einreichen.
Wir bitten Sie den Antrag sowie die Unterlagen gemäß Anlage 5a und 6a der Richtlinie getrennt nach OPS als separate pdf-Dateien zu senden um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten.
Voraussetzungen für die Beantragung
Antragstellung - Formular gemäß Anlage 1a (StrOPS RL 2023)
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2025 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2024 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).
Aktuelles zum OPS 8-98b.3
Für die Strukturprüfung des OPS 8-98b.3 (Sonstige multimodale Komplexbehandlung: Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls: Mit Anwendung eines Telekonsildienstes) ist für Kliniken, die mit einem der vier Schlaganfallnetzwerke (TEMPIS, STENO, TRANSIT, NEVAS) zusammen arbeiten, die Übermittlung der netzwerkbezogenen Unterlagen (Dienstpläne des Netzwerkzentrums, Qualifikationsnachweise der Netzwerk-Fachärzte, Kooperationsvertrag mit dem Netzwerk) nicht erforderlich. Diese werden einmalig im Netzwerkzentrum geprüft.
Hinweis
Die folgenden Formulare sind anzuwenden bei:
Links 2024
Selbstauskunftsbögen 2024
Vorabinformationen zur StrOPS Prüfung
Für Vor-Ort-Prüfungen:
- Jeweiliger Selbstauskunftsbogen (Anlage 5a) in Kopie vorliegend
- Alle erforderlichen Unterlagen gemäß Anlage 6a vorliegend sowie ggf. Möglichkeit zur Besichtigung der Räumlichkeiten, apparative Ausstattung
- Verfügbarer WLAN-/Internetzugang sichergestellt