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Ab sofort können alle turnusgemäßen Anträge für 2025 gestellt werden

Die Krankenhäuser haben gem. § 275d Abs.1 SGB V die Einhaltung von Strukturmerkmalen des vom BfArM herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels nach §301 Absatz 2 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie entsprechende Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen. Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr.3 SGB V über die regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V. In dieser Richtlinie sind die Liste aller prüfungsrelevanten OPS-Kodes und die notwendigen Informationen für die Antragsstellung und Durchführung der Prüfung enthalten.

Anträge 2024 für 2025: BMG-Genehmigung liegt vor

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 6. Februar 2024 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2024 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt. Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.

Abrechnungsrelevante OPS-Kodes

Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2024 vergütungsrelevant werden. Die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS-Kodes der Anlage 2b (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b) werden auf dieser Seite veröffentlicht, wenn ein OPS-Kode der Anlage 2b vergütungsrelevant wird.

Hinweise zur Antragstellung