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Antworten auf Ihre drei wichtigsten Fragen

älteres Paar schaut auf Handy

Pflegebedürftig - oder doch noch nicht?

Erst beraten lassen, dann Antrag stellen. Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der gesetzlichen Pflegekassen in Bayern

alte Frau neben telefonierender junger Frau

So stellen Sie einen Antrag zur Pflegebegutachtung

Hier finden Sie alle Informationen des Bundesministeriums der Gesundheit zu Anträgen zur Pflegebedürftigkeit

Finger der auf Kalender zeigt

Termin zur Pflegebegutachtung verschieben?

Nur in echten Notfällen: Jede Verschiebung verzögert die Begutachtung und damit den Leistungsbezug.


Videos zum Thema

Nachgefragt: Alles Wichtige zur Pflegebegutachtung

Pflegebegutachtung – wie geht das?


Schon gewusst?

Warum werden bei der Pflegebegutachtung Fragen zu "Außerhäusliche Aktivitäten" (z.B. "Verlassen der Wohnung" oder "Nutzung von Verkehrsmitteln") und "Haushaltsführung" (z.B. "Einkaufen" oder "Zubereitung von Mahlzeiten") gestellt, wenn die Antworten auf diese Fragen keinen Einfluss auf den Pflegegrad haben?

Die beiden Bereiche "Haushaltsführung" und "Außerhäusliche Aktivitäten" fließen zwar nicht direkt in die Berechnung der Punktzahl für den Pflegegrad ein, liefern jedoch wichtige Informationen darüber, welche Unterstützung bei den Antragstellern zur Bewältigung des Alltags sinnvoll ist. Konkret dienen die durch den Antragsteller gemachten Angaben mit als Grundlage für die Pflege- oder Versorgungsplanung. Dazu gehören z.B. auch eine Beratung zu Heil- und Hilfsmitteln oder Empfehlungen für eine Anpassung des Wohnraums.
Zudem zeigen die gemachten Angaben auf, in welchen Bereichen im Alltag (Einkaufen, Kochen, Wäsche, Arztbesuche) konkret Hilfe benötigt wird. Diese Informationen unterstützen dabei, den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (ab Pflegegrad 1) sinnvoll z.B. für eine Haushaltshilfe oder eine Alltagsbegleitung zu nutzen.
Grundlage der Begutachtung sind die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese Richtlinien sind durch alle Medizinischen Dienste in Deutschland verpflichtend anzuwenden.
Die Begutachtungs-Richtlinien enthalten zwei Formulargutachten (eines für die Begutachtung von Erwachsenen und eines für die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen). Diese Formulare enthalten die Fragen zu "Haushaltsführung" und "Außerhäusliche Aktivitäten". Die Fragestellungen müssen dementsprechend von den Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes beantwortet werden.

Pflegebegutachtung bei Kindern

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