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Neuropsychologische Therapie

Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie dient der Feststellung und Behandlung von Störungen der kognitiven Funktionen, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung, die durch Schädigungen des Gehirns verursacht werden.

Voraussetzungen

Das verursachende Akutereignis darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Die neuropsychologische Behandlung ist bei krankheitswertigen Störungen in folgenden Teilleistungsbereichen zulässig: Lernen und Gedächtnis, höhere Aufmerksamkeitsleistungen, Wahrnehmung und räumliche Leistungen, Denken, Planen und Handeln, psychische Störungen bei organischen Störungen.

Eine neuropsychologische Therapie kann nicht durchgeführt werden, wenn:

  • die medizinische Notwendigkeit einer stationären oder rehabilitativen Maßnahme vorliegt
  • bei Behandlung ausschließlich angeborener Einschränkungen oder Behinderungen ohne sekundäre organische Hirnschädigung, z.B. ADHS, Intelligenzminderung,
  • Erkrankung des Gehirns mit progredientem Verlauf im fortgeschrittenen Stadium, z.B. mittel- und hochgradige Demenz vom Alzheimer-Typ
  • das schädigende Ereignis/die Gehirnerkrankung mit neuropsychologischen Defiziten länger als 5 Jahre zurückliegt.

Behandlungsdauer

Die Behandlungsdauer erstreckt sich über fünf probatorische Sitzungen, 60 Behandlungseinheiten in Einzeltherapie oder 40 Behandlungseinheiten in Gruppentherapie oder 60 Behandlungseinheiten bei Kombination von Einzel- und Gruppentherapie sowie ggfs. im Einzelfall weiteren 20 Behandlungseinheiten.

Antragsverfahren

Die Feststellung einer erworbenen Hirnschädigung oder Hirnerkrankung erfolgt durch Fachärzte/innen für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie, Neurochirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie oder auch während einer Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung. Nach ärztlicher Feststellung der Diagnose erfolgt eine krankheitsspezifische neuropsychologische Diagnostik durch die obengenannten Fachärzte oder Psychotherapeuten/innen mit neuropsychologischer Zusatzqualifikation.