Zum Inhalt springen

Nachklinische Neurorehabilitation

Eine nachklinische Neurorehabilitation ist für schwer hirnverletzte Patienten und Patientinnen im erwerbstätigen Lebensalter nach Abschluss der "regulären" Rehabilitation geeignet. Es handelt sich hierbei um eine medizinische, psychosoziale und berufliche Rehabilitation mit dem Ziel der Sicherung des Rehabilitationsergebnisses, weiterer medizinische Rehabilitation, sozialer und beruflicher Wiedereingliederung. Kostenträger sind die Bayerischen Bezirke (40%), die Gesetzlichen Krankenkassen (20%) und der Rentenversicherungsträger (20%).

Voraussetzungen

Es müssen Gruppenfähigkeit und eine realistische Chance auf Wiederherstellung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit mindestens für eine Werkstätte für behinderte Menschen bestehen. Zudem müssen vor dem schädigenden Ereignis stabile berufliche und soziale Strukturen bestanden haben und der Patient/die Patientin muss im hausärztlichen Bereich führbar sein. Ebenso darf keine schwere Suchterkrankung vorliegen. Am Tag der Antragstellung darf die Entlassung aus der stationären Rehabilitationsbehandlung nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Behandlungsdauer

Die Dauer der Behandlung beträgt zunächst neun Monate und kann bis zu 24 Monaten verlängert werden.

Antragsverfahren

Eine nachklinische Neurorehabilitation wird von den Patienten selbst oder ggf. durch den gesetzlichen Vertreter beim zuständigen Bezirk unter Vorlage eines gesonderten Antragsformulars der behandelnden Rehabilitationseinrichtung beantragt.