Befundgestützte Begutachtung
Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 wurde das Verfahren der Pflegebegutachtung aus Gründen des Infektionsschutzes von der Vor-Ort-Begutachtung auf die regelhafte Durchführung eines strukturierten Telefoninterviews umgestellt. Das Ziel war, eine möglichst risikofreie, kontaktlose Begutachtung zu gewährleisten. In der Folgezeit wurden verschiedene Ansätze neben dem Telefoninterview zur Befunderhebung für die Pflegebegutachtung entwickelt und erprobt. Vorgestellt wird das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Pflegebegutachtungsverfahren – die befundgestützte Begutachtung in der stationären Pflege.
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