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Zu Hause wieder gesund werden

Auch außerhalb des Krankenhauses sollen Versicherte optimal versorgt werden. In bestimmten Fällen kommt hier die häusliche Krankenpflege zum Einsatz. Wir geben Einblick in die Voraussetzungen.

Sie als Versicherter stellen den Antrag folglich direkt an Ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse entscheidet über die Bewilligung und kann zur Prüfung des sozialmedizinischen Leistungsanspruchs den MD einschalten.

Ihren Leistungsbescheid erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse, die in allen Belangen primärer Ansprechpartner ist. Die grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen zur häuslichen Krankenpflege sind § 37 SGB V zu entnehmen.

Wichtig: Der Anspruch auf Häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann! Diese Prüfung obliegt der Krankenkasse, nicht dem MD. Die Krankenkasse hat folglich Anspruch auf vollständige Angaben zu allen im Haushalt lebenden Personen.