Über den Medizinischen Dienst Bayern
Fachlich kompetent und unabhängig
Der Medizinische Dienst Bayern ist der größte Medizinische Dienst in Deutschland. Er unterstützt die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen.
Der Medizinische Dienst Bayern ist der medizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst. Meist im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch anderer Institutionen im Gesundheitswesen, ist der Medizinische Dienst Bayern für über 10 Millionen gesetzlich Versicherte in Bayern zuständig. Zudem führt der Medizinische Dienst Qualitäts- und Strukturprüfungen für Pflegeheime und Krankenhäuser durch. In Deutschland gibt es insgesamt 15 Medizinische Dienste.
Wir über uns
In Deutschland hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jeder gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Gesundheitsversorgung hat. Welcher Leistungsanspruch sich daraus für gesetzlich Versicherte ergibt, legt im Rahmen des Sozialgesetzbuches der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, ein Gremium aus Vertretern der Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen) und Leistungserbringer (Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Zahnärztinnen und Zahnärzte) sowie mitberatenden Patientenvertreterinnen und -vertretern.
Damit über diesen Leistungsanspruch nach medizinischen und pflegefachlichen Kriterien unabhängig und in ganz Deutschland einheitlich entschieden wird, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Kranken- und Pflegekassen medizinische und pflegefachliche Voraussetzungen für Leistungsentscheidungen durch den unabhängigen Medizinischen Dienst prüfen lassen können bzw. müssen (siehe SGB V und SGB XI). Aufgabe des Medizinischen Dienstes ist es, den Auftraggeber in gutachtlichen Stellungnahmen medizinische und pflegefachliche Bewertungen bzw. wie im Fall von Struktur- und Qualitätsprüfungen die Ergebnisse in Form von Bescheinigungen bzw. Berichten zur Verfügung zu stellen.
Das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes Bayern umfasst in erster Linie die Beratung der Kranken- und Pflegekassen in allen Grundsatzfragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung, versichertenorientierte Einzelfallbegutachtung und Qualitätsprüfung. Mit den letzten Gesetzesänderungen sind auch Prüfungen im Auftrag anderer Institutionen im Gesundheitswesen als neue gesetzliche Aufgaben hinzugekommen.
Das gesamte Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes wird im Sozialgesetzbuch (SGB V und SGB XI) definiert. Hier einige konkrete Beispiele, in welchen Fällen der Medizinische Dienst im Einsatz ist:
- Stellt eine gesetzlich versicherte Person bei ihrer Pflegekasse den Antrag auf eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung, beauftragt diese den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Der Medizinische Dienst ermittelt den bestehenden Pflegegrad und nimmt im Pflegegutachten auch Stellung zu dem eventuell vorliegenden Bedarf auf eine Hilfsmittelversorgung und bzw. oder eine Rehabilitationsmaßnahme.
- Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler können sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der entsprechenden Begutachtung beauftragen kann. Die Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes erstellen auch Gutachten zum medizinischen Bedarf an neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Einzelfall oder beurteilen diese im Rahmen von sog. Grundsatzgutachten. Der Medizinische Dienst prüft und kontrolliert die Qualität von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten.
- Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Krankenkassen auch, ob bei Anträgen auf Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen die medizinischen Voraussetzungen für die Leistung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen. Wurde bei einer versicherten Person vom behandelnden Arzt über einen längeren Zeitraum Arbeitsunfähigkeit festgestellt, kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung des Falles beauftragen.
Ziel des Medizinischen Dienstes Bayern ist eine medizinisch bzw. pflegefachlich fundierte, kompetente und sachgerechte Begutachtung und Beratung. Der Ausbau und die Sicherung der medizinischen und pflegefachlichen Kompetenz und die fachliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für den Medizinischen Dienst Bayern an erster Stelle. Unser Motto lautet: „Agieren statt reagieren“. Deshalb arbeiten wir ständig an Optimierungen unseres Service.
Der Medizinische Dienst Bayern ist umlagefinanziert. Die Umlage pro Mitglied wird zu 50 Prozent von der Krankenkasse und zu 50 Prozent von der Pflegekasse getragen. Im Jahr 2023 beträgt die Umlage 19,90 Euro je Mitglied. Maßgebend für die Umlage ist die Anzahl der bei den einzelnen Krankenkassen versicherten Mitglieder am Stichtag 1. Juli des Geschäftsjahres.
Rechtsform
Der Medizinische Dienst Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 278 SGB V) und untersteht der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Seine Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest, prüft die jährliche Betriebs- und Rechnungsführung, stellt die Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes unter Beachtung der Richtlinien und Empfehlungen des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 SGB V auf, errichtet Nebenstellen und löst sie auf und wählt und entlastet den Vorstand.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Medizinischen Dienstes nach den Richtlinien des Verwaltungsrates. Er stellt den Haushaltsplan auf und vertritt den Medizinischen Dienst gerichtlich und außergerichtlich (§ 279 SGB V).


Der Medizinische Dienst Bayern
- erstellte im Jahr 2021 fast 900.000 medizinische und pflegefachliche Gutachten,
- unterhält 24 Beratungs- und Begutachtungszentren, die auch als Anlaufstelle für Versicherte dienen,
- erhält täglich im Telefonservice (089 159060 5555) fast 1.900 Anrufe,
- verfügt (Stand Dezember 2021) über mehr als 1.600 angestellte Fachkräfte (unter anderem 339 Ärztinnen und Ärzte, 613 pflegefachliche Gutachterinnen und Gutachter, 384 Teamassistenzen sowie 106 Kodier- und Dokumentationsassistenzen, die Gutachterinnen und Gutachter unterstützen),
- ist Berater auf Bundesebene,
- sorgte im Jahr 2021 in allen Bereichen für Zufriedenheit (bei den Versicherten zeigten sich 85,4 Prozent mit der persönlichen Pflegebegutachtung und 87,6 Prozent mit der telefonischen Begutachtung (bedingt durch die Corona-Pandemie) zufrieden),
- wurde von den Kranken- und Pflegekassen im Jahr 2021 für seinen Fortbildungsservice mit der Note „sehr gut“ (1,18) bewertet.
Ausführliche Informationen zur Arbeit des Medizinischen Dienstes Bayern im Jahr 2020 finden Sie in der Broschüre "Zahlen. Daten. Fakten. 2021".

Der Medizinische Dienst Bayern versteht sich als moderner Dienstleister im Gesundheitswesen. Oberstes Unternehmensziel ist die fachlich korrekte und kompetente medizinische und pflegefachliche Begutachtung und Beratung. Darüber hinaus wollen wir den ständigen Wandel unserer Gesellschaft und unseres Gesundheitswesens kontinuierlich konstruktiv mitgestalten, und sinnvolle Innovationen wirkungsvoll unterstützen. In der Praxis bedeutet das:
- rechtzeitig geeignete Beratungsleistungen zur Verfügung zu stellen
- neue Beratungsfelder zu entwickeln
- auch auf Bundesebene aktiv bei der Gestaltung einer effizienten medizinischen und pflegerischen Versorgung mitzuwirken.
Korruption untergräbt das Vertrauen in die Integrität der öffentlichen Verwaltung, weshalb gerade hier alles getan werden muss, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht zu enttäuschen und korruptes Verhalten zu unterbinden bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen. Hier sind die "Grundsätze des Medizinischen Dienstes Bayern zur Korruptionsprävention" mit dem Verhaltenskodex ein wesentliches Element. Wir verfolgen damit in erster Linie vorbeugende Ziele, wie die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gefahren der Korruption, das Erkennen von Manipulationsversuchen und den Schutz der eigenen Integrität. Die Prävention hat damit klaren Vorrang vor ggf. notwendig werdender Aufklärung und Verfolgung.
Der Vorstand des Medizinischen Dienstes Bayern spricht sich gegen Gewalt sowie deren Androhung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes aus.
Die Grundsatzerklärung finden Sie hier.
Wir als Medizinischer Dienst Bayern setzen uns dafür ein, dass unser Unternehmen sowohl intern als auch extern ökonomisch, ökologisch und sozial handelt. Als moderner Dienstleister mit hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leisten wir einen Beitrag zum effizienten Einsatz der Mittel im Gesundheitswesen. Unsere Expertise bringen wir auch in Projekte ein, die sich der Weiterentwicklung der medizinischen und pflegerischen Versorgung widmen. Lesen Sie hier mehr über unser Engagement: Corporate Social Responsibility.
Nicht in jedem Fall fällt das Ergebnis einer Begutachtung oder Beratung zur Zufriedenheit aller Beteiligten aus – dies kann sich sowohl auf das Ergebnis als auch auf Abläufe im Prozess beziehen. Um die vom Medizinischen Dienst Bayern beeinflussbaren Ursachen für Unzufriedenheit langfristig abzubauen, praktiziert der Medizinische Dienst Bayern ein Beschwerdemanagement. Das Beschwerdemanagement wird nicht nur als Möglichkeit verstanden, um Fehlhandlungen im Einzelnen zu korrigieren, sondern auch als Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Leistungen und Abläufe gesehen.
Der Medizinische Dienst Bayern bietet Versicherten, Leistungserbringern oder Krankenkassen dafür eine einfache und barrierefreie Möglichkeit, um Beschwerden einzureichen. Nutzen Sie unser Beschwerdeformular.
Durch das MDK-Reformgesetz wurde eine neue Anlaufstelle für Beschwerden eingeführt. An diese unabhängige Ombudsperson, die es in jedem Medizinischen Dienst geben wird, können sich sowohl die Versicherten bei Beschwerden als auch Beschäftigte der Medizinischen Dienste bei Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei Beeinflussungsversuchen durch Dritte vertraulich wenden. Die Ombudsperson ist somit ein weiteres Element im bestehenden Beschwerdemanagement, um Fehlentwicklungen aufzudecken und zu vermeiden.
Sie können Ihre Eingaben schriftlich unter der Mailadresse ombudsperson(at)md-bayern.de einreichen.
Die Postanschrift lautet:
Medizinischer Dienst Bayern
Ombudsperson
Haidenauplatz 1
81667 München