Rund sechs Millionen Menschen erhielten Ende 2025 in Deutschland Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Seit 2015 hat sich diese Zahl nahezu verdoppelt. Aufgrund komplexerer Krankheitsverläufe und einer alternden Bevölkerung hat sich zusätzlich auch der individuelle Unterstützungsbedarf erhöht.
"Häufig sind wir der erste professionelle Ansprechpartner, wenn eine Pflegebedürftigkeit vermutet und Unterstützung angefragt wird. In der Pflegebegutachtung stellen unsere Gutachterinnen und Gutachter dann nicht nur fest, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Sie bieten fachliche Orientierung, erkennen Unterstützungsbedarfe und leiten durch individuelle Empfehlungen wie beispielsweise Wohnraumanpassungen oder Heil- und Hilfsmittel geeignete Maßnahmen ein. Solche Empfehlungen werden bei 80 % aller Erstbegutachtungen schon heute ausgesprochen", erklärt die Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern Prof. Dr. Claudia Wöhler.
"Derzeit können wir häufig erst reagieren, wenn bereits eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist", so Wöhler weiter. "Unser Ziel ist es aber, diese – wo möglich – zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern. Dass 68 % der Anträge auf Höherstufung des Pflegegrades erfolgreich sind, verdeutlicht den im Zeitverlauf zunehmenden Unterstützungsbedarf vieler Pflegebedürftiger. Umso wichtiger sind frühzeitige Prävention, gezielte Steuerung und eine bedarfsgerechte Beratung. Weil der Medizinische Dienst die Menschen genau dann erreicht, wenn ein Unterstützungsbedarf entsteht, müssen die Erkenntnisse aus der Pflegebegutachtung künftig noch konsequenter für die weitere Versorgung genutzt werden."
Weitere Ergebnisse aus dem Pflegereport Bayern:
- Beantragte Leistungsart: Mit einem Anteil von 52 % bleibt das Pflegegeld die Leistungsart, die am häufigsten in Bayern beantragt wird. Dahinter folgen mit 20 % Kombinationsleistungen (Mischung aus Pflegegeld und ambulanten Sachleistungen) sowie ambulante Sachleistungen und vollstationäre Leistungen mit jeweils 14 %.
- Pflegegradempfehlungen: Die Verteilung der Pflegegrade zeigt einen klaren Schwerpunkt bei Pflegegrad 2. Bei den Erstbegutachtungen entfallen bereits knapp ein Drittel aller Empfehlungen auf diesen Pflegegrad. Zusammen mit Pflegegrad 1 machen die beiden niedrigen Pflegegrade über 60 % aller Erstbegutachtungen im Freistaat aus.
- Pflegebegründende Diagnosen: Demenz stellt mit 13,6 % die häufigste Diagnose bei einer Pflegebedürftigkeit dar, gefolgt von Störungen des Ganges und der Mobilität (9 %).
- Pflegebegutachtungen bei Kindern und Jugendlichen: Die Begutachtungen bei Kindern und Jugendlichen (bis zu einem Alter von 17 Jahren) hat sich von 6.624 im Jahr 2015 auf 18.762 im Jahr 2025 nahezu verdreifacht.
"Unser Report macht zudem deutlich, dass bei den Erstbegutachtungen mehr als jeder fünfte Antrag (22 %) nicht zu einem Pflegegrad führt. Deshalb lautet meine klare Empfehlung: Lassen Sie sich vor der Antragsstellung kostenfrei und unabhängig von der Pflegeberatung Bayern beraten. Dort erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Zudem erfahren Sie, welche Unterstützungs- und Hilfsangebote Ihnen auch ohne Pflegegrad zur Verfügung stehen", so Wöhler abschließend.
Die Pflegeberatung Bayern ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar:
- Telefon: 0800/772 11 11
- Rückrufservice: Rückrufservice: Pflegeberatung Bayern