Heilmittel in der Neurologie und Neurochirurgie
Heilmittel sind ...
- die einzelnen Maßnahmen der Physiotherapie
- die einzelnen Maßnahmen der Stimm-, Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie
- die einzelnen Maßnahmen der Ergotherapie
- die einzelnen Maßnahmen der Podologischen Therapie
- die Ernährungstherapie
Die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ist durch die Heilmittel-Richtlinie geregelt.
Heilmittel können nur dann zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um
- eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
- eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde,
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegen zu wirken,
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu vermindern.
Im Heilmittel-Katalog sind verordnungsfähige Heilmittel gelistet. Die Höchstmenge der Verordnungen ist festgelegt. Nicht verordnungsfähige Heilmittel sind in der Heilmittel-Richtlinie des G-BA gelistet.
Neurologische Erkrankungen finden sich in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie und in einer Liste der Kas-senärztlichen Bundesvereinigung zum besonderen Verordnungsbedarf (Diagnoseliste langfristiger Heil-mittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf / Blankoverordnung).
Langfristiger Heilmittelbedarf bei neurologischen Erkrankungen
Langfristiger Heilmittelbedarf besteht dann, wenn
- schwere dauerhafte funktionelle und strukturelle Schädigungen bestehen,
- die Aktivitäten beeinträchtigt sind und
- ein nachvollziehbarer Therapiebedarf besteht.
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung:
- Aktueller neurologischer Untersuchungsbefund inklusive Angaben zu Motorik, Sensibilität, Reflexstatus, Koordination, Schluckfunktion, Kognition (Gedächtnis, Aufmerksamkeit, etc.).
- Angaben zu den konkreten Beeinträchtigungen im Alltag
- Angaben zur Selbstversorgung: z.B. Waschen, Anziehen, Toilettengang, ggfs. Barthel-Index
- Angaben zu Mobilität: Gehstrecke, Steh- und Transferfähigkeit, Treppensteigen, Hilfsmittel z.B. Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl - Angaben zu Selbsthilfefähigkeit
- Schilderung von Krankheits- und Behandlungsverlauf: Stationäre Behandlungsberichte (Akut- und Rehabilitationsbehandlung), fachärztlich-neurologische Befunde, ggfs. andere fachärztliche Befunde
- Therapieberichte Heilmitteltherapie
- Angeben zu Kontextfaktoren: Wohnsituation, Versorgung durch wen? Ggfs. Pflege-grad/Pflegegutachten