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Heilmittel sind ...

  • die einzelnen Maßnahmen der Physiotherapie
  • die einzelnen Maßnahmen der Stimm-, Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie
  • die einzelnen Maßnahmen der Ergotherapie
  • die einzelnen Maßnahmen der Podologischen Therapie
  • die Ernährungstherapie

Die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ist durch die Heilmittel-Richtlinie geregelt.

Heilmittel können nur dann zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um

  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
  • eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegen zu wirken,
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu vermindern.

Im Heilmittel-Katalog sind verordnungsfähige Heilmittel gelistet. Die Höchstmenge der Verordnungen ist festgelegt. Nicht verordnungsfähige Heilmittel sind in der Heilmittel-Richtlinie des G-BA gelistet.

Neurologische Erkrankungen finden sich in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie und in einer Liste der Kas-senärztlichen Bundesvereinigung zum besonderen Verordnungsbedarf (Diagnoseliste langfristiger Heil-mittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf / Blankoverordnung).

Langfristiger Heilmittelbedarf bei neurologischen Erkrankungen

Langfristiger Heilmittelbedarf besteht dann, wenn

  • schwere dauerhafte funktionelle und strukturelle Schädigungen bestehen,
  • die Aktivitäten beeinträchtigt sind und
  • ein nachvollziehbarer Therapiebedarf besteht.

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung:

  • Aktueller neurologischer Untersuchungsbefund inklusive Angaben zu Motorik, Sensibilität, Reflexstatus, Koordination, Schluckfunktion, Kognition (Gedächtnis, Aufmerksamkeit, etc.).
  • Angaben zu den konkreten Beeinträchtigungen im Alltag
  • Angaben zur Selbstversorgung: z.B. Waschen, Anziehen, Toilettengang, ggfs. Barthel-Index
  • Angaben zu Mobilität: Gehstrecke, Steh- und Transferfähigkeit, Treppensteigen, Hilfsmittel z.B. Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl - Angaben zu Selbsthilfefähigkeit
  • Schilderung von Krankheits- und Behandlungsverlauf: Stationäre Behandlungsberichte (Akut- und Rehabilitationsbehandlung), fachärztlich-neurologische Befunde, ggfs. andere fachärztliche Befunde
  • Therapieberichte Heilmitteltherapie
  • Angeben zu Kontextfaktoren: Wohnsituation, Versorgung durch wen? Ggfs. Pflege-grad/Pflegegutachten