Überleitungsgutachten
Reibungsloser Übergang
Wenn man unmittelbar nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt Unterstützung braucht, muss die Begutachtung besonders schnell gehen. In diesem Fall kann der Sozialdienst des Krankenhauses oder der Rehaklinik für den/die Versicherte/n ein Pflegegutachten bei der Pflegekasse des Versicherten beantragen.
Adressliste der Pflegekassen auf den Seiten der BKG
Ab dem 01.02.2026 sind die Überleitanträge an die entsprechende Pflegekasse des Versicherten zu senden und nicht mehr an den MD Bayern. Hintergrund ist die Kündigung des Vertrags zwischen der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und der ARGE der Pflegekassen in Bayern, der die rechtliche Grundlage für die bisherige Praxis bildete.
Die aktuellen Kontaktdaten und -möglichkeiten (KIM, Mail, Fax) der einzelnen Kassen stehen Ihnen als Sozialdienst nach Ihrer Anmeldung im Mitgliedsbereich der Homepage der Bayerischen Krankenhausgesellschaft zur Verfügung: Anmeldung Applikation | Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V.
Für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sind die rechts unter "Downloads" aufgeführten Schulungsunterlagen und der Überleitungsbogen zu berücksichtigen und zu verwenden.