Qualitätskontrollen in Krankenhäusern
Transparenz und Qualität
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) von 2015 wurde der Grundstein für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes gelegt.
Gemäß §275a SGB V sollen die Medizinische Dienste Kontrollen zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegt, in nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern durchführen. Mit der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V (MD-QK-RL) sind die Einzelheiten zur Durchführung der Kontrollen geregelt.
Hinweis bzgl. KHVVG / Leistungsgruppen- und OPS-Strukturmerkmal-Prüfungen
Im Hinblick auf die im KHVVG geforderten aufwandsarmen Prüfungen bitten wir Sie, uns die erforderlichen Unterlagen zur aktuellen Prüfung vorab oder im Nachgang der Prüfung zukommen zu lassen, da diese auch für die kommenden Leistungsgruppen- und/oder OPS-Strukturmerkmal-Prüfungen herangezogen werden können.
Die digitale Übermittlung der Unterlagen kann analog zu der Unterlagen-Übermittlung im Rahmen der OPS-Strukturmerkmal-Prüfung über das MD-Portal erfolgen. Hierzu eröffnen Sie einen OPS-Vorgang, hinterlegen anstelle des OPS-Aktenzeichens unser QK-Aktenzeichen, wählen den OPS 1-910 aus und laden die QK-Unterlagen hoch.