Die Krankenhäuser haben gem. § 275d Abs.1 SGB V die Einhaltung von Strukturmerkmalen des vom BfArM herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels nach §301 Absatz 2 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie entsprechende Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen. Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr.3 SGB V über die regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V. In dieser Richtlinie sind die Liste aller prüfungsrelevanten OPS-Kodes und die notwendigen Informationen für die Antragsstellung und Durchführung der Prüfung enthalten.
Anträge 2022 für 2023: BMG-Genehmigung liegt vor
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. Juni 2022 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2022 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen mit Maßgaben und Hinweisen genehmigt. Die entsprechend angepasste Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Die Maßgaben und Hinweise des BMG betrafen die Anlagen 5a, 5b, 6a und 6b der StrOPS-RL. Um die Änderungen, die deshalb erfolgt sind, transparent zu machen, veröffentlicht der Medizinische Dienst an dieser Stelle zusätzlich die Anlagen 5a, 5b, 6a und 6b in einer Datei im Änderungsmodus.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Mail an auftrag-kh-strops(at)md-bayern.de