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Die Krankenhäuser haben gem. § 275d Abs.1 SGB V die Einhaltung von Strukturmerkmalen des vom BfArM herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels nach §301 Absatz 2 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie entsprechende Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen. Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr.3 SGB V über die regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V. In dieser Richtlinie sind die Liste aller prüfungsrelevanten OPS-Kodes und die notwendigen Informationen für die Antragsstellung und Durchführung der Prüfung enthalten.

Anträge 2023 für 2024: BMG-Genehmigung liegt nun vor

Anträge 2023 für 2024: BMG-Genehmigung liegt nun vor

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21.04.2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2024 genehmigt.

Die entsprechend angepasste Richtlinie Version 2023 mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.

Die Unterlagen für die Antragstellung finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst.

 

Erstmals abrechnungsrelevante OPS-Kodes

Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2024 vergütungsrelevant werden. Dies wird frühestens ab Oktober 2023 erkennbar sein. Entsprechend werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b Anfang Oktober 2023 auf dieser Seite veröffentlicht werden (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).

Hinweise zur Antragstellung

Hinweis

​​​​​​Hinweis
  • Die Beantragung erfolgt je Standort des Krankenhauses
  • Für jede Antragsart ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Je Antragsart sind alle zu prüfenden OPS-Kodes (Sammelantrag) anzugeben
  • Für speziell gekennzeichnete OPS-Kodes sind alle Stationen bzw. Einheiten mit der jeweiligen Bezeichnung anzugeben.

alle Selbstauskunftsbögen (54 Stück)

Vorabinformationen zur StrOPS Prüfung

Nur bei Anträgen zur turnusgemäßen Prüfung beträgt der Prüfzeitraum: Februar + März + April 2023

Prüfzeitraum für weitere Antragsarten: siehe jeweiliger Abschnitt in der Richtlinie

Für Vor-Ort-Prüfungen:

  • Jeweiliger Selbstauskunftsbogen (Anlage 5a) in Kopie vorliegend
  • Alle erforderlichen Unterlagen gemäß Anlage 6a vorliegend sowie ggf. Möglichkeit zur Besichtigung der Räumlichkeiten, apparative Ausstattung
  • Verfügbarer WLAN-/Internetzugang sichergestellt