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Betreuungsdienste sind ambulante Dienste, die Leistungen der häuslichen, nichtpflegerischen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen. Der Medizinische Dienst Bayern prüft verbindliche Qualitätsstandards in ambulanten Betreuungsdiensten.

 

Grundlage für die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes in ambulanten Betreuungsdiensten ist unser gesetzlich definierter Prüfauftrag nach §§ 112 und 114 SGB XI. Die Prüfinhalte sind in der bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfungsrichtlinie für Betreuungsdienste festgelegt, welche Sie hier einsehen können.

 

Zusätzlich nehmen wir bei Defiziten in der Leistungserbringung durch Betreuungsdienste auch Beschwerden entgegen. Nähere Informationen für Beschwerdeführer/-innen und unsere Kontaktmöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengefasst.