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Qualität in der Pflege

Pflegebedürftige Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie gut versorgt werden. Der Medizinische Dienst Bayern prüft verbindliche Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen und Betreuungsdiensten.

In ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe prüft der Medizinische Dienst Bayern jährlich die Qualität der Pflege und die Einhaltung der vorgeschriebenen Standards. Der Medizinische Dienst Bayern besucht dazu pro Jahr 90 Prozent aller Pflegeeinrichtungen in Bayern, die übrigen 10 Prozent der Pflegeeinrichtungen werden vom Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung überprüft. Ziel ist es, die Versorgung der Pflegebedürftigen zu sichern und damit deren Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten bzw. zu verbessern.

 

Die Kriterien dieser Überprüfungen sind in den Qualitätsprüfungsrichtlinien festgelegt und gelten bundesweit. Darin bildet die sogenannte Ergebnisqualität einen besonderen Schwerpunkt. Das heißt, es wird beispielsweise geprüft, ob medizinische und pflegefachliche Anforderungen erfüllt, Körperpflege und Ernährung ausreichend umgesetzt werden. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinische Dienst Bayern melden ihren Besuch gemäß gesetzlicher Vorgaben am Vortag an und überprüfen Prozesse, Strukturen und die pflegerische Qualität in den Einrichtungen. Anlassbezogene Überprüfungen (z. B. aufgrund von Beschwerden) erfolgen immer unangemeldet. Wenn möglich befragen unsere Gutachterinnen und Gutachter die pflegebedürftigen Menschen. Im Vordergrund steht die Frage, welche Pflege tatsächlich beim Pflegebedürftigen ankommt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen im Internet veröffentlicht.

 

Bayern verfügt insgesamt über eine hohe Dichte an ambulanten und stationären Betreuungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige in Deutschland. Der Medizinische Dienst Bayern setzt sich mit den durchgeführten Qualitätsprüfungen für die Einhaltung verbindlicher Standards in Pflege und Betreuung ein.

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Als Gutachterinnen und Gutachter sind beim Medizinischen Dienst Bayern Pflegefachkräfte mit einer Weiterbildung im Qualitätsmanagement tätig. Sie müssen selbst alle in der Pflege gearbeitet haben und bringen in der Regel Erfahrung als Pflegedienst- oder Heimleitung mit. So können sie sach- und fachgerecht prüfen und angemessen mit den Pflegebedürftigen umgehen. Darüber hinaus werden unsere Gutachterinnen und Gutachter im ambulanten Bereich von Fachkräften für die Abrechnungsprüfung unterstützt.

Qualitätsprüfungen erfolgen je nach Größe der Pflegeinstitution durch ein Team bestehend aus speziell geschulten Pflegefachkräften des Medizinischen Dienstes Bayern. Dieses Auditteam wird im ambulanten Bereich teilweise durch eine Fachkraft für Abrechnungsprüfungen unterstützt. Gemäß gesetzlicher Vorgaben werden die Qualitätsprüfungen am Vortag angekündigt. Anlassprüfungen (z. B. aufgrund von Beschwerden) finden unangekündigt statt.

 

Die Qualitätsprüfungen dauern je nach Prüfart und Größe der Pflegeinstitution in der Regel ein bis zwei Tage. Die Prüfteams bewerten die Pflegeeinrichtung, den Pflege- oder Betreuungsdienst anhand eines umfangreichen Prüfkataloges. Dazu sprechen sie auch mit den zu pflegenden Personen. Werden Defizite festgestellt, beraten die Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes Bayern die Pflegeeinrichtung und suchen wenn möglich bereits während der Prüfung nach einer gemeinsamen Lösung.

In der Prüfung wird unterschieden zwischen Ergebnisqualität und Strukturqualität.

 

Die Ergebnisqualität betrachtet vor allem die medizinische und pflegerische Versorgung, also ob beispielsweise Medikamente richtig verabreicht und Wunden fachgerecht behandelt werden. Aber auch die Ernährung, Flüssigkeitsversorgung und Körperpflege gehören dazu. Zur Beurteilung der Ergebnisqualität werden bei jeder Qualitätsprüfung in Pflegeinrichtungen mehrere Pflegebedürftige einbezogen, durch unsere Prüfteams persönlich besucht und zur Versorgungssituation befragt.

 

Die Strukturqualität umfasst hauptsächlich organisatorische Punkte zum Beispiel zum Personal der Pflegeeinrichtung, zu Schulungen und Pflegekonzepten oder zu sozialen Betreuungsangeboten.

 

Bei ambulanten Pflegediensten wird zudem in der sogenannten Abrechnungsprüfung kontrolliert, ob vereinbarte Leistungen erbracht und korrekt abgerechnet wurden.

 

Die strukturellen Rahmenbedienungen von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen überprüft der Medizinische Dienst Bayern, indem er abhängig von der Versorgungsform z. B. folgenden Fragen nachgeht:

  • Ist ständig ein kompetenter Ansprechpartner für die Pflegebedürftigen erreichbar?
  • Sind die Angebote der Betreuung an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen ausgerichtet?
  • Ist die Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung der Pflegekräfte ausreichend?
  • Ergreift die Einrichtung Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Qualitätsdefiziten?
  • Nimmt die Pflegeeinrichtung freiheitseinschränkende Maßnahmen vor?

Wenn eine Pflegeeinrichtung die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an Pflege- und Servicequalität nicht erfüllt, können die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Bayern Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen. Sie informieren zudem die Landesverbände der Pflegekassen über die festgestellten Mängel. Diese können dann eine erneute Prüfung veranlassen, in welcher geprüft wird, ob die erforderlichen Maßnahmen innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt wurden.

 

Werden Mängel nicht beseitigt, haben die Landesverbände der Pflegekassen verschiedene Möglichkeiten:

 

Sie können die Vergütung kürzen oder die Pflegedienstleitung zu Fortbildungsmaßnahmen verpflichten. In schwerwiegenden Fällen kann eine Pflegeeinrichtung ihre Zulassung verlieren. Das heißt, der Versorgungsvertrag zwischen dem Landesverband der Pflegekasse und der Einrichtung wird gekündigt. Dies kann die Schließung zur Folge haben.

Aktuell werden durch den Gesetzgeber die zugrundeliegenden Qualitätsprüfungsrichtlinien für Pflegeeinrichtungen sukzessive überarbeitet. Daher variieren aktuell sowohl der Prüfberichtsaufbau als auch die zugehörige Qualitätsdarstellung in Abhängigkeit von der jeweiligen Versorgungsform.

 

Zu jeder Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes Bayern wird ein Prüfbericht erstellt.

 

Dieser Prüfbericht wird anschließend an die geprüfte Einrichtung und an die Landesverbände der Pflegekassen versandt. Die geprüfte Einrichtung kann dazu Stellung nehmen. Die Landesverbände der Pflegekassen werden über festgestellte Mängel informiert. Sie können dann z. B. eine Wiederholungsprüfung veranlassen, in der geprüft wird, ob die Pflegeeinrichtung entsprechende Maßnahmen innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt hat.

 

Die Prüfergebnisse zu den Pflegeeinrichtungen werden für die Öffentlichkeit in aufbereiteter Form auf den Portalen der Pflegekassen-Landesverbände online veröffentlicht.

Die Prüfergebnisse zu den Pflegeeinrichtungen werden von den Landesverbänden der Pflegekassen online veröffentlicht. Dort können Sie zusätzlich auch direkt nach bestimmten Einrichtungen und Versorgungsangeboten suchen:

Der Medizinische Dienst Bayern empfiehlt Versicherten und Angehörigen, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Gute Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen gewähren Pflegebedürftigen und Angehörigen Einblicke in ihre Arbeitsabläufe. Ein Besuchstermin eignet sich ideal, um offene Fragen rund um das Thema Pflegequalität persönlich zu klären.

 

Nutzen Sie Tage der Offenen Tür und überlegen Sie sich Fragen, die Sie bei dieser Gelegenheit stellen können. Hören Sie sich auch im Freundes- und Bekanntenkreis um oder fragen Sie bei Ärzten und Beratungsstellen nach, ob jemand eine Einrichtung empfehlen kann.

 

Klären Sie mit einer in Frage kommenden Pflegeeinrichtung, welche Pflege und Betreuung benötigt wird. Die Versorgung sollte individuell auf den pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten sein. Die Pflegeeinrichtung sollte sicherstellen, dass in der Regel die gleichen Pflegekräfte die Versorgung übernehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten nicht zu häufig wechseln und gut qualifiziert sein.

 

Die Pflegekassen informieren im Internet, wie die Pflegeeinrichtungen bei der letzten Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes abgeschnitten haben. Diese Prüfergebnisse bieten eine Entscheidungshilfe für Pflegebedürftige und Angehörige.

 

Bei stationären Pflegeeinrichtungen informiert zusätzlich auch die regional zuständige Heimaufsicht (FQA) über die Prüfergebnisse der Heimaufsicht.

Sie stellen erhebliche Mängel in der Pflege eines Angehörigen fest oder sind nicht mit der Betreuung durch die Pflegeeinrichtung oder den Betreuungsdienst einverstanden?

So gehen Sie bei Pflegemängeln am besten vor:

  • Teilen Sie dem zuständigen Pflegepersonal Ihre Bedenken direkt mit
  • Wenden Sie sich ggf. an die Pflegedienstleitung oder die Einrichtungsleitung
  • Informieren Sie Ihre Pflegekasse über die Mängel
  • Informieren Sie den Medizinischen Dienst Bayern über die Mängel

 

Bei Pflegemängeln in stationären Pflegeeinrichtungen haben Betroffene zudem die Möglichkeit, die regional zuständige Heimaufsicht (FQA) zu informieren.

 

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Beschwerden über Pflegeeinrichtungen haben wir für Sie auf unserer Themenseite zusammengestellt.

Ein konstant hohes Niveau bei der Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages ist uns wichtig. Der Medizinische Dienst Bayern ist als Prüfinstitution für die Qualitätssicherung der Pflege im Freistaat verantwortlich. Um auch für uns selbst eine hohe Qualität zu garantieren, sind verschiedene Qualitätssicherungsmaßnahmen etabliert.

 

Qualitätssicherungsinstrumente der Qualitätssicherung in der Pflege sind:

  1. Medizinische Dienst-übergreifende Audits
  2. Befragungen der Pflegeeinrichtungen und der Landesverbände der Pflegekassen
  3. Plausibilität der Prüfberichte
  4. Externe Audits

 

Darüber hinaus kann der Medizinische Dienst Bayern auf vielfältige interne Qualitätsinstrumente zurückgreifen und entwickelt diese konsequent weiter.