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Qualität in der Pflege

Pflegebedürftige Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie gut versorgt werden. Der Medizinische Dienst Bayern prüft verbindliche Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen und Betreuungsdiensten.

In ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe prüft der Medizinische Dienst Bayern regelmäßig die Qualität der Pflege und die Einhaltung der vorgeschriebenen Standards. Der Medizinische Dienst Bayern besucht dazu pro Jahr 90 Prozent aller Pflegeeinrichtungen in Bayern, die übrigen 10 Prozent der Pflegeeinrichtungen werden vom Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung überprüft. Ziel ist es, die Versorgung der Pflegebedürftigen zu sichern und damit deren Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten bzw. zu verbessern.

 

Die Kriterien dieser Überprüfungen sind in den Qualitätsprüfungsrichtlinien festgelegt und gelten bundesweit. Darin bildet die sogenannte Ergebnisqualität einen besonderen Schwerpunkt. Das heißt, es wird beispielsweise geprüft, ob medizinische und pflegefachliche Anforderungen erfüllt sind und ob Körperpflege und Ernährung ausreichend umgesetzt werden. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinische Dienst Bayern melden ihren Besuch gemäß gesetzlicher Vorgaben am Vortag an und überprüfen Prozesse, Strukturen und die pflegerische Qualität in den Einrichtungen. Anlassbezogene Überprüfungen (z. B. aufgrund von Beschwerden) erfolgen immer unangemeldet. Wenn möglich befragen unsere Gutachterinnen und Gutachter die pflegebedürftigen Menschen. Im Vordergrund steht die Frage, welche Pflege tatsächlich beim pflegebedürftigen Menschen ankommt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen im Internet veröffentlicht.

 

Bayern verfügt insgesamt über eine hohe Dichte an ambulanten und stationären Betreuungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige in Deutschland. Der Medizinische Dienst Bayern setzt sich mit den durchgeführten Qualitätsprüfungen für die Einhaltung verbindlicher Standards in Pflege und Betreuung ein.

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