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Erstattung von Fahrkosten

Manchmal sind Transporte aus medizinischen Gründen zwingend nötig. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Krankenkasse dafür. Wir geben den Krankenkassen sozialmedizinische Unterstützung.

Sie als Versicherter haben die Möglichkeit, Fahrkosten für Transporte aus zwingenden medizinischen Gründen, bei Ihrer Krankenkasse geltend zu machen. Entsprechende Transporte werden von einem Vertragsarzt (z. B. Ihrem Hausarzt) verordnet, müssen aber direkt von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Um Ihren Anspruch auf Leistung zu prüfen, kann die Krankenkasse den MD einschalten, der eine beratende Funktion einnimmt. Ihren Leistungsbescheid erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse, die in allen Belangen Ihr primärer Ansprechpartner ist. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Erstattung der Fahrkosten sind § 60 SGB V zu entnehmen.
 

Alle Details zu Krankentransporten finden sich in der Krankentransport-Richtlinie.

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