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Patientenschutz stärken

Sie vermuten, Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ist ein Fehler in der Behandlung unterlaufen? Der MD Bayern unterstützt Sie zusammen mit Ihrer Krankenkasse und klärt Ihren Verdacht.

Die Gutachterinnen und Gutachter des MD legen in einem fachärztlichen Gutachten dar, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder ausgeschlossen werden kann. Damit helfen wir, Ihre Patientenrechte wahrzunehmen. Für gesetzlich Versicherte ist die Begutachtung kostenfrei.

Die Unterstützung der gesetzlich Versicherten bei vermuteten Behandlungsfehlern durch die GKV ist im Sozialgesetzbuch geregelt: Der Gesetzgeber empfiehlt den Krankenkassen in Paragraph 66 SGB V, ihren Mitgliedern den Rücken zu stärken. Wenn der MD in seinem Gutachten Ihren Verdacht auf einen Behandlungsfehler bestätigt, wird Ihre Krankenkasse Sie aktiv unterstützen. Sie steht Ihnen auch zur Seite, wenn Sie einen Ausgleich für Ihren Schaden anstreben.  

Der MD Bayern erstellt Gutachten zu möglichen Behandlungsfehlern ausschließlich im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte wenden Sie sich deshalb bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler immer zuerst an Ihre Krankenkasse. Nur diese kann den MD mit einem fachärztlichen Gutachten beauftragen.

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