Neurologische Rehabilitation
Normalität, dank Rehabilitation
Der MD Bayern begutachtet u.a. rehabilitative Konzepte in der Neurologie und berät die Krankenkassen bei grundsätzlichen rehabilitativen Fragen.
Rehabilitation schließt alle Leistungen ein, die darauf ausgerichtet sind, eine drohende Beeinträchtigung der Teilhabe abzuwenden bzw. eine bereits eingetretene Beeinträchtigung der Teilhabe, einschließlich Pflegebedürftigkeit, zu beseitigen, zu vermindern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.
Die rehabilitative Therapie ist interdisziplinär und multimodal, erfolgt im Team abgestimmt auf dem Boden eines formulierten medizinischen Rehabilitationskonzepts.
Der Fachbereich Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie des MD Bayern begutachtet u.a. rehabilitative Konzepte in der Neurologie und berät die Krankenkassen bei grundsätzlichen rehabilitativen Fragen.
In der Neurologischen Rehabilitation unterscheidet man verschiedene Phasen:
- Phase A: Akutbehandlung (Normalstation, Intensivstation, Stroke Unit); hier kann die Rehabilitation bereits beginnen.
- Phase B: Frührehabilitation – Krankenhausleistung; noch schwerstbetroffene, ggf. noch intensivpflichtige Erkrankte.
- Phase C: Rehabilitation im Sinne § 40 SGB V; noch schwer betroffene Patienten/innen, die überwiegend auf Hilfe angewiesen, aber nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind.
- Phase D: Rehabilitation im Sinne § 40 SGB V; überwiegend oder vollständig selbstständige Personen. Anschlussheilbehandlungen werden ebenfalls in Phase D erbracht.
- Phase E: nachgehende und berufliche Rehabilitationsleistungen nach abgeschlossener medizinischer Rehabilitation; fachspezifische Nachsorge und ggf. ambulante Behandlung.
- Phase F: aktivierende Langzeitpflege schwerstbetroffener neurologisch erkrankter Personen (z.B. bei Wachkoma); zusätzliche Anwendung von Heilmitteln; im Regelfall auf spezialisierten Stationen in Pflegeheimen.
Antragsverfahren
Eine neurologische Rehabilitation kann von Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer behandelnden Ärztin über ein entsprechendes Antragsformular beantragt werden.
Bei unmittelbar vorausgehender Krankenhausbehandlung wird der Antrag zumeist über den Sozialdienst des Krankenhauses gestellt. Zur Durchführung einer frührehabilitativen Behandlung erfolgt unmittelbar eine Verlegung von Krankenhaus zu Krankenhaus.
Begutachtung
Für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) sollten möglichst viele aussagekräftige Befunde und Informationen vorliegen. Die Krankenkassen fordern diese Unterlagen, z.B. Befundberichte, zu Händen des MD an. Meistens kann der MD anhand der vorgelegten Unterlagen beurteilen, ob die beantragte Maßnahme medizinisch notwendig und für Sie geeignet ist. Der Gutachter oder die Gutachterin des MD prüft:
- die Ziele der Rehabilitation,
- ob Aussicht auf einen Erfolg besteht und
- die persönliche Rehabilitationsfähigkeit, also z.B. ob bestimmte Maßnahmen körperlich bewältigen werden könnten.
Die Gutachterinnen und Gutachter berücksichtigen auch, ob die gesundheitliche Einschränkung vorübergehend ist oder Ihren Alltag dauerhaft beeinträchtigen wird.
Nur in wenigen Fällen ist eine persönliche Untersuchung in einem Beratungszentrum des MD Bayern erforderlich.