Qualität in Pflegeeinrichtungen
Der Medizinische Dienst Bayern hat den gesetzlichen Auftrag, die Strukturen sowie die Prozesse der Qualität der Leistungen von ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen in Bayern zu überprüfen.
Die Kriterien dieser Überprüfungen sind in den Qualitätsprüfungsrichtlinien festgelegt und gelten bundesweit. Darin bildet das Ergebnis der direkten Pflege einen besonderen Schwerpunkt. Das heißt, es wird beispielsweise geprüft, ob medizinische und pflegefachliche Anforderungen erfüllt sind. Wenn möglich befragen unsere Gutachterinnen und Gutachter die pflegebedürftigen Menschen selbst zu ihrer Zufriedenheit mit der individuellen pflegerischen und betreuerischen Versorgung. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, welche Pflege tatsächlich beim Pflegebedürftigen ankommt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen im Internet veröffentlicht.
Weitere Informationen zu den Qualitätsprüfungsrichtlinien finden Sie auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund.
In der Prüfung wird unterschieden zwischen Ergebnisqualität und Strukturqualität.
Die Ergebnisqualität betrachtet vor allem die medizinische und pflegerische Versorgung, also ob beispielsweise Medikamente richtig verabreicht und Wunden fachgerecht behandelt werden. Aber auch die Ernährung, Flüssigkeitsversorgung und Körperpflege gehören dazu. Zur Beurteilung der Ergebnisqualität werden bei jeder Qualitätsprüfung in Pflegeinrichtungen mehrere Pflegebedürftige einbezogen, durch unsere Prüfteams persönlich besucht und zur Versorgungssituation befragt.
Die Strukturqualität umfasst hauptsächlich organisatorische Punkte zum Beispiel zum Personal der Pflegeeinrichtung, zu Schulungen und Pflegekonzepten oder zu sozialen Betreuungsangeboten.
Bei ambulanten Pflegediensten wird zudem in der Abrechnungsprüfung kontrolliert, ob vereinbarte Leistungen erbracht und korrekt abgerechnet wurden.
Die strukturellen Rahmenbedienungen von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen überprüft der Medizinische Dienst Bayern, indem er abhängig von der Versorgungsform z. B. folgenden Fragen nachgeht:
- Ist ständig ein kompetenter Ansprechpartner für die Pflegebedürftigen erreichbar?
- Sind die Angebote der Betreuung an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen ausgerichtet?
- Ist die Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung der Pflegekräfte ausreichend?
- Ergreift die Einrichtung Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Qualitätsdefiziten?
- Nimmt die Pflegeeinrichtung freiheitseinschränkende Maßnahmen vor?
Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinische Dienst Bayern melden ihren Besuch – sofern dies gemäß gesetzlicher Vorgaben vorgeschrieben ist – am Vortag an. Anlassbezogene Überprüfungen (z. B. aufgrund von Beschwerden) erfolgen immer unangemeldet.
Qualitätsprüfungen erfolgen je nach Größe der Pflegeinstitution durch ein speziell geschultes Gutachterteam des Medizinischen Dienstes Bayern. Die Qualitätsprüfungen dauern je nach Prüfart und Größe der Pflegeinstitution in der Regel ein bis zwei Tage. Werden Verbesserungspotentiale festgestellt, berät das Gutachterteam des Medizinischen Dienstes Bayern die Pflegeeinrichtung und sucht, wenn möglich, bereits während der Prüfung gemeinsam nach einer Lösung.
Nachfolgend aufgelistete Dokumente und Informationen können, für einen optimalen Ablauf der Prüfung, im Vorfeld der Prüfung durch die Pflegeeinrichtung aufbereitet werden:
- Eine Liste der aktuellen Bewohnerinnen und Bewohner
- Eine Liste aller aktuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Eine Darstellung wie mit besonderen pflegerischen Herausforderungen
(z. B. Demenz oder Sterbebegleitung) umgegangen wird - Eine Darstellung wie die angestrebte Pflegequalität umgesetzt und sichergestellt werden soll
Das Ergebnis Ihrer Prüfung wird durch den Medizinischen Dienst Bayern an die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern übermittelt.
Das Qualitätsprüfungsrichtlinien-Portal (QPR-Portal) ist eine digitale Plattform für den Versand und Empfang der Prüfberichtsdokumente aus den bundesweit durchgeführten Qualitätsprüfungen in ambulanten sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen.
Im QPR-Portal werden die Prüfberichtsdokumente den Empfängern (Pflegeeinrichtungen, Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände, Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht „FQA“, Sozialhilfeträger) digital, schnell und sicher zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur Einführung, Registrierung und Nutzung des QPR-Portals erhalten Sie auf unserer Sonderseite des Portals.
zum QPR-PortalUnser Team Beschwerde- und Fachanfragenmanagement steht Ihnen bei Rückfragen zum Prüfbericht gerne zu Verfügung.
Sie erreichen das Team Beschwerde- und Fachanfragenmanagement unter der Telefonnummer 089 / 159060-2000 (Montag - Donnerstag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie am Freitag von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr) oder schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem Rückrufwunsch.
Wenn eine Pflegeeinrichtung die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an Pflege- und Servicequalität nicht erfüllt, werden die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Bayern Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen. Die Landesverbände der Pflegekassen werden durch den Prüfbericht über die festgestellten Mängel informiert. Diese können dann Maßnahmen festlegen, die die Pflegeeinrichtung umzusetzen hat und eine erneute Prüfung veranlassen, in welcher geprüft wird, ob die erforderlichen Maßnahmen innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt wurden.
Werden Mängel nicht beseitigt, haben die Landesverbände der Pflegekassen verschiedene Möglichkeiten:
Sie können die Vergütung kürzen oder die Pflegedienstleitung zu Fortbildungsmaßnahmen verpflichten. In schwerwiegenden Fällen kann eine Pflegeeinrichtung ihre Zulassung verlieren. Das heißt, der Versorgungsvertrag zwischen dem Landesverband der Pflegekasse und der Einrichtung wird gekündigt. Dies kann die Schließung der Pflegeeinrichtung zur Folge haben.
Sie können gegen diese Entscheidung einen Widerspruch einlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Widerspruch direkt an die Arbeitsgemeinschaft richten. Diese entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Unser Team Beschwerde- und Fachanfragenmanagement des Medizinischen Dienstes Bayern steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer 089 159060-2000 (Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie am Freitag von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr) zur Verfügung. Nutzen Sie gerne auch unser Online-Beschwerdekontaktformular: Beschwerde über eine Pflegeeinrichtung in Bayern | Medizinischer Dienst Bayern (md-bayern.de)