Mitteilungsmanagement
Mitteilungsmanagement: Transparenz bei der Anforderung von Unterlagen von Leistungserbringern
MiMa ist ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Kranken-/Pflegekassen und den Medizinischen Diensten (MD), der im Rahmen der Anforderung von Befunden und anderer Unterlagen bei Leistungserbringern zur Anwendung kommt.
Das MiMa-Verfahren ist erforderlich, da von Krankenkassen bei einem Leistungserbringer angeforderte Unterlagen (Sozialdaten) von diesem unmittelbar an den Medizinischen Dienst zu senden sind. Durch diese gesetzliche Vorgabe (§ 276 SGB V) wird sichergestellt, dass eine Krankenkasse keine Kenntnis über den Inhalt der zur Verfügung gestellten Unterlagen erhalten kann.
Das MiMa-Verfahren dient dabei der gegenseitigen Information zwischen Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst über die Anforderung bzw. den Eingang von Unterlagen eines Leistungserbringers.
Über das MiMa-Verfahren selbst werden keine Unterlagen versendet bzw. ausgetauscht.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Übermittlung von Unterlagen an den Medizinischen Dienst Bayern.
Detaillierte Informationen für die technische Durchführung des MiMa finden Sie auf der Internetseite des vdek – Verband der Ersatzkassen e. V.
Der Medizinische Dienst Bayern hat für seinen Unterlageneingang eine zentrale Postadresse eingerichtet. Verwenden Sie daher bitte auf dem Weiterleitungsformular (Muster 86) bzw. bei der Zusendung von Unterlagen folgende Adresse:
Medizinischer Dienst Bayern
81658 München
Welche Ausnahmen gibt es bei der Zusendung von Aufträgen und Unterlagen?
Das MiMa-Verfahren und die Verwendung des Weiterleitungsbogens (Muster 86) sind nicht anzuwenden bei nachfolgenden Anlässen. Anstelle der oben genannten Postadresse sind Aufträge und Unterlagen an die im Folgenden genannten Adressen des Medizinische Dienstes Bayern zu senden:
- Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes Bayern und deren Angehörige, zu senden an: Albert-Schäffenackerstr. 7, 83646 Bad Tölz
- Fachbereich Medizinrecht (Behandlungsfehler und Schadenersatzansprüche) zu senden an: Würzburger Landstr. 7, 91522 Ansbach
- Fachbereich Zahnmedizin zu senden an: Maria-Ward-Platz 5, 94469 Deggendorf
- MD Consult zu senden an: Haidenauplatz 1, 81667 München
Alle eingehenden Unterlagen werden in der Regel über den beigefügten Weiterleitungsbogen (Muster 86) und über das MiMa-Aktenzeichen eindeutig identifiziert und zugeordnet. Die Krankenkasse erhält eine automatisierte Bestätigung über den Zugang der Unterlagen.
Alle eingehenden Unterlagen werden nach bestimmten Fristen vom Medizinischen Dienst Bayern gelöscht.
Grundsätzlich werden alle eingehenden Unterlagen und Aufträge einer Eingangsprüfung durch den Medizinischen Dienst Bayern unterzogen mit dem Ziel, den Versicherten und die Krankenkasse eindeutig zu ermitteln und die Unterlagen richtig zuzuordnen. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, erfolgt zu unserer Entlastung eine Rücksendung an den Leistungserbringer bzw. soweit auch ein Leistungserbringer nicht erkennbar ist, nach Ablauf einer Wartefrist eine Löschung. Ansonsten wird auch bei fehlendem MiMa-Aktenzeichen die Krankenkasse über einen Unterlageneingang von unserer Seite aus informiert.
Alle eingehenden Unterlagen werden laufend erfasst und digitalisiert. Damit sind diese in der Regel nach spätestens einem Tag in unsere Systeme eingespielt und stehen uns zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung.
Sobald ein Unterlageneingang in unseren Systemen registriert ist, wird automatisch eine MiMa-Mitteilung generiert und elektronisch an die Krankenkasse versendet. Somit erhält die Kasse regelmäßig und zeitnah eine aktuelle Information über den Stand eingereichter Unterlagen.