Damit bleibt die Zahl der Behandlungsfehler mit kausalem Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden innerhalb der letzten Jahre im Freistaat auf einem gleichbleibenden Niveau. "Eine nachhaltige Verbesserung ist nicht erkennbar", stellt Dr. med. Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Bayern, fest. "Mit der Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung trägt der Medizinische Dienste Bayern zu mehr Transparenz bei und setzt wichtige Impulse zur Verbesserung der Patientensicherheit."
Eine Behandlung muss angemessen, sorgfältig, richtig und zeitgerecht sein. Ist das nicht der Fall, sprechen Mediziner und Juristen von einem Behandlungsfehler. Wenn der Fehler ursächlich für einen erlittenen Schaden ist, haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz. Der Medizinische Dienst Bayern prüft dies im Rahmen eines Sachverständigengutachtens.
Für Patientinnen und Patienten ist die Aufklärung eines Behandlungsfehlervorwurfs laut Adolph entscheidend, um das Geschehene verarbeiten zu können. Die Gutachten des Medizinischen Dienstes Bayern helfen, dass Betroffene Gewissheit erlangen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können.
Zentrale Ergebnisse aus der Jahresstatistik 2024 des Medizinischen Dienstes Bayern:
- Die bestätigen Behandlungsfehlern lagen in 22 Prozent der Fälle im Verantwortungsbereich "Befunderhebung", bei 18 Prozent im Bereich "OP-Technik" und bei 8 Prozent im Bereich "Diagnosestellung bei einem eindeutigen Befund".
- Bei knapp 40 Prozent wurde eine notwendige Maßnahme nicht durchgeführt. In 34,6 Prozent der Fälle wurde die Maßnahme fehlerhaft und bei knapp 12 Prozent der Fehler würde eine Maßnahme zu spät durchgeführt.
- Hinsichtlich der Versorgungsebene passieren die meisten Behandlungsfehler im stationären Bereich im Krankenhaus bei einer Operation (33,4 Prozent), gefolgt von ambulanten Praxen/MVZs sowie in der häuslichen Pflege (22,3 Prozent) und auf der Normalstation im Krankenhaus mit 12 Prozent.
"Jeder Behandlungsfehler ist einer zu viel. Deswegen müssen wir den Blick auf die Fehlerprävention richten. Konkret bedeutet das: klare Standards, Checklisten, Teamarbeit, sichere Kommunikation, etwa bei der Übergabe von Patienteninformationen", appelliert die stellvertretende Vorstandsvorsitzende. "Es braucht zudem eine offene Fehlerkultur. Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte müssen Fehler ohne Angst melden können, damit daraus gelernt werden kann."
Für mehr Patientensicherheit fordert die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste eine Meldepflicht für besonders gut vermeidbare, aber oftmals folgenschwere Fehler, sogenannte Never Events. Dazu gehören zum Beispiel Patienten- und Seitenverwechslungen, vergessenes OP-Material im Körper und schwerwiegende Medikationsfehler. Solche Never Events kamen im Jahr 2024 in Bayern 31 Mal vor. Die Meldungen sollten anonymisiert und sanktionsfrei erfolgen. Es geht nicht um mehr Druck auf das behandelnde Personal, sondern einzig um die Verbesserung der Prävention. Nicht die Frage, wer was getan hat, sondern die Frage, warum und wie etwas passiert ist, ist für die Prävention von Bedeutung.
Zum Hintergrund:
- Da nur ein Bruchteil der Behandlungsfehler tatsächlich gemeldet wird, gehen Fachleute von einer weitaus höheren Dunkelziffer an.
- Viele Versicherte vermuten zwar einen Fehler, melden diesen aber nicht, sei es aus Unwissenheit oder Angst vor Auseinandersetzungen.
- Wenn Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich zunächst an ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen kann.
- Die Gutachten der Medizinischen Dienste zu Behandlungsfehlervorwürfen werden interessensneutral erstellt und sind für gesetzlich Versicherte kostenfrei.
Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes klären dann, ob ein Behandlungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht hat. Nur dann haben Patientinnen und Patienten ggf. Anspruch auf Schadenersatz. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.