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Pressemitteilung |

Medizinischer Dienst Bayern zieht Halbjahresbilanz im Bereich Medizin

Zum Start in die zweite Jahreshälfte 2023 zieht der Medizinische Dienst Bayern eine kurze Bilanz seiner weiterhin herausfordernden Tätigkeiten - zum Wohl von über 10 Millionen gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Bürgerinnen und Bürgern in Bayern.

 

Über 1.000 Aufträge pro Werktag in der Ambulanten Versorgung

Im Bereich der Ambulanten Versorgung erstellen die Gutachterinnen und Gutachter v.a. medizinische Beurteilungen zu Fragen der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten, der medizinischen Notwendigkeit von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie zur Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Ein weiteres Beispiel: Vermuten Versicherte einen Behandlungsfehler, prüft der Medizinische Dienst Bayern im Auftrag der Krankenkasse mit einem Gutachten, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und unterstützt so die Versicherten darin, ihre Patientenrechte wahrzunehmen.

Insgesamt sind in der Ambulanten Versorgung die eingegangenen Aufträge im 1. Halbjahr 2023 auf einem ähnlichen Niveau (-1,7 Prozent) wie im Vorjahreszeitraum. Mit 129.120 Aufträgen erreichten den Medizinischen Dienst Bayern allein in der Ambulanten Versorgung damit noch immer mehr als 1.000 Aufträge pro Werktag. Signifikante Veränderungen gab es bei den Freigaben innerhalb des Produktmix: Während zum Beispiel Freigaben im Bereich Rehabilitation um 24,7 Prozent stiegen, gingen aufgrund rückläufiger Beauftragungen die Freigaben in der Häuslichen Krankenpflege um 14,7 Prozent und in der Physiotherapie um 25,2 Prozent zurück (I. Quartal 2023 zu I. Quartal 2022).

Geringerer Auftragseingang im Krankenhausbereich, dafür bis zu 27,2 % mehr Abschlüsse.

Im Krankenhausbereich prüft der Medizinische Dienst im Auftrag der Krankenkassen unter anderem die Notwendigkeit und Dauer stationärer Behandlungen im Einzelfall sowie die korrekte Abrechnung der geleisteten Behandlungen im Krankenhaus mit den Krankenkassen.

Hier war der Auftragseingang leicht rückläufig: Mit 99.569 Aufträgen im 1. Halbjahr 2023 gingen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 exakt 10,1 Prozent weniger Aufträge ein. Die schwankende Auftragsentwicklung ist seit 2020 stark durch die Regelung des MDK-Reformgesetzes und des Krankenhausentlastungsgesetzes geprägt. Grund ist hier vor allem eine variable Prüfquote (fünf, zehn oder 15 Prozent pro Krankenhaus in Abhängigkeit der Zahl beanstandeter Schlussrechnungen).

Durch eine Effektivitätssteigerung in der Gutachtenerstellung konnten dafür deutlich mehr Fälle abgeschlossen werden: Über alle Produkte im Bereich Krankenhaus konnte die Zahl der erledigten Fälle gegenüber dem IV. Quartal 2022 allein im I. Quartal 2023 um rund 27,2 Prozent gesteigert werden.

„Der Medizinische Dienst Bayern sieht es auch hier als seine Aufgabe an, nach Möglichkeit dazu beizutragen, den bürokratischen Aufwand bei den Leistungserbringern zu verringern, beispielsweise durch weiter verstärkte Angebote digitaler Übermittlungen von medizinischen Unterlagen“, formuliert Dr. Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern, eine der Zielvorgaben für das laufende Jahr.

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