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Pressemitteilung |

Medizinischer Dienst Bayern begrüßt Telefon- und Videobegutachtungen in der Pflege

Seit 2024 ist die telefonische Begutachtung bereits unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich*.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Bayern steigt unaufhörlich. Zwischen 2016 und 2022 stieg sie um 17,5 Prozent auf 578 147. Bis 2050 soll es einem Gutachten zufolge fast 1,1 Millionen Pflegebedürftige im Freistaat geben. Damit steigt auch die Zahl der Pflegebegutachtungen des Medizinischen Dienstes Bayern in hohem Maße. Allein zwischen 2016 und 2022 wurden 23 Prozent mehr Pflegegutachten erstellt.

Um eine schnelle pflegerische Versorgung zu ermöglichen, plädiert der Medizinische Dienst Bayern für eine weitere Flexibilisierung der Begutachtungsformate per Telefon und Videoschalte. Seit 2024 ist die telefonische Begutachtung bereits unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich*. Nun hat der Bundestag ein neues Digitalgesetz verabschiedet, das vorsieht, dass alle Pflegeeinrichtungen bis zum 1. Juli 2025 den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur umsetzen und so den Weg für eine Videobegutachtung der Pflegebedürftigen ebnen. Dazu Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern:

„Eine technische Hürde für die Einführung der Pflegebegutachtung per Video wird endlich überwunden. Damit sind die Weichen für eine fortschreitende Flexibilisierung der Begutachtungsformate in Richtung Zukunft gestellt. Die Videobegutachtung ist äußerst effizient. Sie erleichtert die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sorgt dafür, dass Wartezeiten auf eine Begutachtung reduziert und Ressourcen geschont werden. Wir haben bereits Videobegutachtungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen getestet – mit großem Erfolg und hoher Akzeptanz sowohl bei den Versicherten als auch bei den Pflegeeinrichtungen.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass diese Form der Pflegebegutachtung nicht gesetzlich vorgeschrieben wird. Sie soll zum Wohle der Versicherten von den Gutachterinnen und Gutachtern der Medizinischen Dienste frei gewählt werden können.

Die Lage in der Pflege ist angespannt. Überall fehlt es schon jetzt an Fachkräften und das wird sich weiter verschärfen. Wenn wir jetzt richtig handeln, können wir diese Herkulesaufgabe meistern und eine gute pflegerische Versorgung sichern.“

 

*Während der Corona-Pandemie war die telefonische Begutachtung nur eine Ausnahme, aber dank der guten Erfahrungen und umfassender Studien ist sie nun auch gesetzlich verankert. In dem ab 2024 geltenden Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ist festgelegt, dass Erstbegutachtungen zwar weiterhin per Hausbesuch stattfinden, die Pflegebegutachtung aber bei bestimmten Konstellationen (z.B. bei Höherstufungen und Wiederholungsbegutachtungen) aber alternativ und einzelfallbezogen auch als telefonische Pflegebegutachtung stattfinden kann.

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