Zum Inhalt springen
Pressemitteilung |

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – Erfolgreiche Informationsveranstaltung und weiterführende Informationen für bayerische Kliniken

In der vergangenen Woche haben der Medizinische Dienst Bayern und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft für Vertreter bayerischer Kliniken eine Informationsveranstaltung zum Thema „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – Leistungsgruppenprüfungen“ durchgeführt. Im Anschluss daran werden den Kliniken in Bayern weitere Informationsmaterialien zur Umsetzung der Vorgaben des KHVVG zur Verfügung gestellt.

Mit dem im Dezember 2024 in Kraft getretenen KHVVG wird die Finanzierung aller circa 1.700 Krankenhäuser in Deutschland neu geregelt. Es gibt 65 Leistungsgruppen, die den Krankhäusern zugeteilt werden können. Die Prüfung der Leistungsgruppen übernimmt der Medizinische Dienst.  

„Auch für die Krankenhäuser in Bayern bedeutet das: Um Planungssicherheit zu haben und um letztlich die Vergütung für Krankenhausleistungen ab dem 1. Januar 2027 zu erhalten, muss sich jede Klinik in Leistungsgruppen einstufen lassen,“ so Staatsministerin Judith Gerlach. Doch, wie genau funktioniert das? Bis wann muss ein Antrag gestellt werden? Wie ist der genaue zeitliche Ablauf? Hierzu gaben Expertinnen und Experten auf der gemeinsamen Veranstaltung des Staatsministeriums und des MD Bayern Auskunft. Die Ministerin erklärte: „Der Krankenhaussektor befindet sich bereits seit längerer Zeit in einer Phase des Umbruchs. Krankenhausträger sind deshalb gut beraten, die Angebotsstrukturen proaktiv an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zur Unterstützung für die Klinikträger haben wir Leitplanken für künftig vorzuhaltende medizinische Leistungsangebote und damit klare Hinweise zu den auch künftig erforderlichen medizinischen Leistungsangeboten veröffentlicht.“  Auch aus Sicht des Ministeriums ist es wichtig, dass der Medizinische Dienst und die Krankenhausplanungsbehörde eng zusammenarbeiten, nur so kann ein rasches und aufwandsarmes Prüfverfahren im Sinne aller Beteiligten erfolgen.  

Im Fokus der Informationsveranstaltung stand der Verfahrensablauf zu den Prüfungen, insbesondere zu einem zeitlich abgestimmten Verfahren bei der Antragsstellung zur Strukturprüfung und Selbsteinschätzung zu Leistungsgruppen. Zudem wurde ein Überblick über die Zeitschiene gegeben, sowie relevante Änderungen für Kliniken präsentiert und praktische Umsetzungs- und Handlungsempfehlungen erläutert. Ziel der Veranstaltung war dementsprechend die Unterstützung der Kliniken bei einer reibungslosen Umsetzung der neuen Vorgaben durch das KHVVG.  

Insgesamt haben knapp 700 Teilnehmer aus bayerischen Kliniken an der Onlineveranstaltung teilgenommen. Die vielen fachlich-inhaltlichen Rückfragen haben den großen Informationsbedarf auf Seiten der Kliniken noch einmal unterstrichen.  

„Um noch weiter aufzuklären und zu unterstützen, erstellen wir als Medizinischer Dienst Bayern derzeit eine Liste mit Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen,“ betont Dr. Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern. „Neben dieser FAQ-Liste steht auf der Webseite des Medizinischen Dienstes Bayern auch die Präsentation der Informationsveranstaltung zum Download zur Verfügung. Für weitere Fragen wurde zudem eine E-Mailadresse eingerichtet, an die sich alle bayerischen Kliniken bei Unklarheiten wenden können: Anfragen-KH-LG(at)md-bayern.de.“ 

Zurück