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Pressemitteilung |

Persönlich sehr gut – telefonisch sogar noch besser

Die Versicherten in Bayern sind mit der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst hochzufrieden. Strukturierte Telefoninterviews werden nach einer aktuellen Auswertung dabei im Nachgang sogar noch besser bewertet als Hausbesuche.

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Um die Qualität der Pflegebegutachtungen in Bayern objektiv zu erfassen, erhalten seit 2014 zufällig ausgewählte 
Versicherte im Anschluss an eine Pflegebegutachtung einen Fragebogen, mit dem sie die Gutachterinnen und 
Gutachter des Medizinischen Dienstes sowie den Ablauf der Begutachtung anonym bewerten können. Die 
Erhebung und Auswertung der Daten erfolgt durch eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag des 
Medizinischen Dienstes. 

Die zentralen Ergebnisse der Auswertung für das Jahr 2024: 
- 82,5 Prozent der Versicherten und deren Angehörige sind mit der persönlichen Pflegebegutachtung 
zufrieden. 10,8 Prozent sind teilweise zufrieden und nur 6,8 Prozent unzufrieden.  
- Noch besser schneidet die telefonische Begutachtung ab. Mit ihr sind 85,2 Prozent zufrieden, 9,0 Prozent 
teilweise zufrieden und nur 5,9 Prozent unzufrieden.  

„Die Ergebnisse bestätigen, dass die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Bayern sensibel, 
wertschätzend und respektvoll mit der herausfordernden Begutachtungssituation umgehen – unabhängig ob vor 
Ort oder telefonisch. Es wäre deshalb äußerst sinnvoll, wenn unsere hochqualifizierten Mitarbeitenden zukünftig 
selbst entscheiden dürften, welche Form der Begutachtung für den jeweiligen Versicherten in seiner individuellen 
Situation am besten ist. Das ist nach den derzeitigen Bestimmungen leider nicht möglich.“ 

Im Jahr 2024 hat der Medizinische Dienst Bayern insgesamt 446.456 Pflegebegutachtungen durchgeführt, um den 
Versicherten zeitnah Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen. Das sind knapp 10 Prozent 
mehr Pflegebegutachtungen als im Vorjahr. Bei der Pflegebegutachtung prüfen speziell ausgebildete 
Pflegefachkräfte, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.  

 

Hier finden Sie die Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes Bayern 2024.

 

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