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Pressemitteilung |

Der Medizinische Dienst Bayern begrüßt die Änderungen bei der Pflegereform für eine Flexibilisierung der Pflegebegutachtung

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat die geplante Pflegereform mit einigen Änderungen beschlossen. Er billigte zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Für einen davon hat sich unter anderem der Medizinische Dienst Bayern in den letzten Wochen vehement eingesetzt – mit Erfolg.

Beschlossen: Telefoninterview als Alternative zum Hausbesuch

Mit einem Zuwachs von 20 Prozent bei Pflegebegutachtungen in den letzten fünf Jahren (2022: 458.000) steht der Medizinische Dienst Bayern vor der Herausforderung, trotz stark steigender Anzahl an Pflegebegutachtungen weiterhin den Versicherten schnellstmöglich den Zugang zu Pflegeleistungen zu ermöglichen. „Für eine zeitnahe Pflegebegutachtung brauchen wir neben dem Hausbesuch flexible Begutachtungsformate wie zum Beispiel das Telefoninterview“, fasst Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern, die Situation zusammen.

 

In der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages wurde jetzt die Möglichkeit geschaffen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit regelhaft mittels strukturierter Telefoninterviews zu prüfen, jedoch nur bei Folgebegutachtungen und nicht bei einer Erstbegutachtung eines Antragstellers oder bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern. „Wir freuen uns, dass im Gesetzgebungsverfahren unsere Forderung nach einer Flexibilisierung der Pflegebegutachtung berücksichtigt wurde“, bestätigt Prof. Dr. Claudia Wöhler. „Auch, wenn wir uns zum Wohl der Versicherten zusätzlich die bereits erfolgreich erprobte Einführung von Videobegutachtungen gewünscht hätten: Jede Flexibilisierung der Begutachtungsformate trägt dazu bei, auch in Zukunft eine gute pflegerische Versorgung ermöglichen zu können. Speziell, weil auch uns aufgrund des Fachkräftemangels zukünftig immer weniger Pflegefachkräfte zur Verfügung stehen.“

 

Begutachtung mit gutem Ruf: Telefoninterview

Die Erfahrungen aus der Pandemie haben gezeigt, dass das strukturierte Telefoninterview eine gleichwertige Alternative zum Hausbesuch ist: Die Zufriedenheit der Versicherten mit dieser Begutachtungsform lag in 2022 mit 87 Prozent sogar zwei Prozent über der bei Hausbesuchen. „Das Telefoninterview ermöglicht speziell bei Höherstufungsanträgen, wenn die Pflegebedürftigkeit zum Beispiel bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen oder Demenz rasch zunimmt, eine zügige Begutachtung ohne Belastung für die Betroffenen“, erklärt Prof. Dr. Claudia Wöhler. „Mit dem Instrument Telefoninterview können wir diese positiven Erfahrungen aus der Pandemie nutzen, damit auch in Zukunft Versicherte schnellstmöglich ihre Leistungen erhalten.“

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