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Pressemitteilung |

Damit Corona nie wieder kommt: Gemeinschaft der Medizinischen Dienste verabschiedet Hygienekonzept

Ganzheitlicher Schutz für die Versicherten: Maßnahmen gegen eine erneute Corona-Welle

Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste leistet Dienst am Menschen – und zwar an den vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft. In Anbetracht dieser besonderen Verantwortung als wichtiger Knotenpunkt im Gesundheitswesen und damit sich Infektionen wie SARS-CoV-2 nie wieder zu einer Pandemie entwickeln können, wurde ein wegweisendes Hygienekonzept entwickelt.

„Corona haben viele schon vergessen, aber wir nicht: Weil uns die Gesundheit und Sicherheit der Versicherten am Herzen liegen, haben wir die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie genutzt, um mit einem umfassenden Hygienekonzept unsere Gesellschaft auch in Zukunft zu schützen“, erklärt Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern. „Wir sind entschlossen, alles in unserer Macht Stehende zu tun, damit so etwas wie Corona nie wieder zurückkehrt.“

In allen Bereichen bestens vorbereitet

Das Hygienekonzept umfasst konkrete Verhaltensregeln für den Infektionsfall in den Bereichen Qualitätsprüfung Pflege, Pflegebegutachtung im Wohnbereich, körperliche Untersuchungen sowie sozialmedizinische Fallberatungen beim Medizinischen Dienst und bei der Begehung von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. „Unser Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige und verlässliche Versorgung der Versicherten zu sichern - und gleichzeitig die Ausbreitung eines Virus effektiv einzudämmen“, so Prof. Wöhler zu den Hintergründen der Konzepterstellung.

Aktiver Beitrag zum Gesundheitsschutz

Neben der allseits bekannten Niesetikette und Handdesinfektion umfasst das Konzept weitgehende Maßnahmen zur Verhinderung einer Virus-Ausbreitung, wie z. B. das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung bei persönlichem Kontakt zu Versicherten. Zudem werden in dem bundesweit gültigen Hygienekonzept auch Fälle beschrieben, in denen angekündigte Begutachtungen bzw. Begehungen neu terminiert oder via Aktenlage/Telefoninterview umgesetzt werden. Die Flexibilisierung der Begutachtungsformen, die kürzlich durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ermöglicht wurde, hilft den Medizinischen Diensten dabei, variabel auf die Situation zu reagieren, falls es zu einer erneuten Infektionswelle kommen sollte.

Der Medizinische Dienst Bayern ist fest davon überzeugt, dass durch eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und die konsequente Umsetzung des Hygienekonzepts die Gesundheit der Versicherten nachhaltig geschützt werden kann.

Das aktuelle Hygienekonzept finden Sie hier auf der Seite des Medizinischen Dienstes Bund.

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