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Medizinischer Dienst Bund | Pressemitteilung |

35 Jahre Medizinischer Dienst – unsere Aufgaben, unser Anspruch, unsere Expertise

Anlässlich ihres 35-jährigen Bestehens haben die Medizinischen Dienste einen gemeinsamen Bericht unter dem Titel „Der Medizinische Dienst – Kompetenz für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung“ veröffentlicht. Der Bericht gibt einen umfassenden Einblick in die vielfältigen Aufgaben der Medizinischen Dienste. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit als unabhängiger Bera-tungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steht die qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten.

Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen, ob im Einzelfall die (sozial-)medizinischen oder pflegerischen Voraussetzungen für Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen und sie prüfen, ob Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen für die Versorgung der Versicherten erfüllen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen. Jede Begutachtung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage (SGB V, SGB XI) und nach fachlichen Qualitätsstandards.

Versicherte müssen Leistungen zu gleichen Bedingungen erhalten

„Unser Bericht zeigt am Beispiel vieler Versorgungsbereiche, mit welcher Kompetenz die Medizinischen Dienste seit mehr als drei Jahrzehnten Verantwortung für eine faire und qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung übernehmen. Ob es zum Beispiel um die Versorgung mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln oder Rehabilitationsleistungen geht – der Medizinische Dienst trägt dazu bei, dass die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen“, erklärt Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern und verantwortliche Redakteurin des Berichts.

12.000 Beschäftigte – 6 Mio. sozialmedizinische Empfehlungen – 35.000 Qualitätsprüfungen

Mit rund 12.000 Beschäftigten, darunter 2.500 Ärztinnen und Ärzte aus mehr als 50 Fachgebieten, 4.900 Pflegefachkräfte sowie Fachleute aus Medizintechnik und Pharmazie, haben die Medizinischen Dienste im Jahr 2023 insgesamt 21.900 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie 13.200 Strukturprüfungen zu technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern durchgeführt. Darüber hinaus haben sie mehr als 6 Millionen versichertenbezogene sozialmedizinische Empfehlungen an die Kranken- und Pflegekassen abgegeben. In fast der Hälfte dieser Fälle ging es um die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Unterstützt wird die Fachexpertise der Gutachterinnen und Gutachter durch Verwaltungsmitarbeitende, die sich unter anderem um IT, Logistik, den Telefonservice und die Öffentlichkeitsarbeit kümmern. „Mit persönlichen Beispielen zeigen wir, wie die Beschäftigten ihre Arbeit erleben, was sie motiviert, mit welchen Qualifikationen und Erwartungen sie zum Medizinischen Dienst gekommen sind und welche positiven und manchmal auch belastenden Erfahrungen ihre tägliche Arbeit mit sich bringt“, ergänzt Wöhler.

Richtlinien regeln einheitliches Vorgehen bei Begutachtungen und Qualitätsprüfungen

Mit dem Ziel, die Beratung und Begutachtung des Medizinischen Dienstes nach einheitlichen Kriterien sicherzustellen, erlässt der Medizinische Dienst Bund Richtlinien, die für die regionalen Medizinischen Dienste verbindlich sind. „Damit sorgen wir für deutschlandweit einheitliche Grundlagen der Begutachtungen und Qualitätsprüfungen. Die Perspektive der Betroffenen fließt bei der Erarbeitung der Richtlinien mit ein. So können zum Beispiel Interessenverbände von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Krankenkassen im Rahmen von Stellungnahmeverfahren Hinweise geben“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.

Blick nach vorn

Auch zukünftige Herausforderungen nimmt der Bericht in den Blick: „Angesichts der zunehmenden Alterung der Gesellschaft und des Fachkräftemangels gilt es, die Begutachtungen und Prüfungen des Medizinischen Dienstes weiterzuentwickeln und dabei auch die Chancen der Digitalisierung zu nutzen – damit sich Patientinnen und Patienten auch in Zukunft auf eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung verlassen können“, betont Gronemeyer.

Der Bericht „Der Medizinische Dienst – Kompetenz für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung“ steht unter www.medizinischerdienst.de/kompetenzbericht als PDF-Datei sowie im barrierefreien html-Format zur Verfügung.

 

Pressekontakt
Elke Grünhagen, Pressestelle Medizinischer Dienst Bund
Telefon: 0201 8327-116
E-Mail: elke.gruenhagen(at)md-bund.de

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