Pflegebegutachtung per Video
Mehr Video - mehr Versorgung
Der Medizinische Dienst Bayern setzt sich aktiv für die Telefon- und Videobegutachtung in der Pflege ein.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Bayern steigt unaufhörlich. Zwischen 2016 und 2022 stieg sie um 17,5 Prozent auf 578.147. Die Prognose bis 2050 liegt bei 1,1 Millionen Pflegebedürftigen im Freistaat. „Überall fehlt es schon jetzt an Fachkräften und das wird sich weiter verschärfen“, bringt es Dr. Marianna Hanke-Ebersoll, Leiterin Bereich Pflege, auf den Punkt. „Wenn wir jetzt die Weichen für eine Flexibilisierung in der Begutachtung stellen, können wir dieser Herausforderung gemeinsam entgegentreten. Durch z. B. den Einsatz einer geeigneten Videoplattform sollte es möglich sein, eine nah am Hausbesuch orientierte Begutachtung zu realisieren.“ Die Videobegutachtung erleichtere die Arbeit der Gutachterinnen und Gutachter und schone Ressourcen. Vor allem aber bringt sie Vorteile für die Versicherten mit sich. „Viele An- und Zugehörige nehmen sich aktuell für die Begutachtung vor Ort einen Tag Urlaub und reisen bei größerer Distanz an. Dieser Aufwand würde sich durch eine videobasierte Begutachtung deutlich reduzieren“, nennt Christiane Lehmacher-Dubberke, Leiterin Grundsatzfragen Pflege, einen wichtigen Aspekt. „Auch bei einer Angstsymptomatik wäre die digitale Begutachtungsform von deutlichem Vorteil.“
Versicherte unterstützen
Bereits 2021 hat der Medizinische Dienst Bayern eine Projektstudie zur Erprobung der Video-begutachtung von Kindern und Jugendlichen mit positivem Feedback durchgeführt. Auf Initiative des Medizinischen Dienstes Bayern wurde dann bundesweit eine Sprintstudie im Jahr 2022 durchgeführt, mit dem Ziel, die Potenziale und Voraussetzungen der Videobegutachtung zu analysieren. Die Leitung hatte der Medizinische Dienst Bund inne und mehrere Medizinische Dienste beteiligten sich. Das Ziel war, die Potenziale und Voraussetzungen der Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu analysieren. Die Ergebnisse und erste praktische Erfahrungen im stationären Bereich zeigen, dass diese Begutachtungsform funktioniert. Um nachzuweisen, ob und in welchen Fällen die videobasierte Pflegebegutachtung eine mögliche Alternative zur persönlichen Befunderhebung im Wohnumfeld sein kann, hat der Medizinische Dienst Bund aktuell eine große Forschungsstudie in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen gestartet. „Verschiedene Projekte im Bereich des Gesundheitswesens (z. B. Videosprechstunden) lassen die Annahme zu, dass perspektivisch Videobegutachtungen eine gleichwertige, effiziente und ökonomische sowie klimaneutrale Alternative zum Besuch vor Ort darstellen können“, fasst Dr. Marianna Hanke-Ebersoll zusammen. „Dafür setzen wir uns ein.“
„Viele An- und Zugehörige nehmen sich aktuell für die Begutachtung vor Ort einen Tag Urlaub und reisen bei größerer Distanz an. Dieser Aufwand würde sich durch eine videobasierte Begutachtung deutlich reduzieren. Auch bei einer Angstsymptomatik wäre die digitale Begutachtungsform von deutlichem Vorteil.“
Christiane Lehmacher-Dubberke, Leiterin Grundsatzfragen Pflege, Medizinischer Dienst Bayern
„Überall fehlt es schon jetzt an Fachkräften und das wird sich weiter verschärfen. Wenn wir jetzt die Weichen für eine Flexibilisierung in der Begutachtung stellen, können wir dieser Herausforderung gemeinsam entgegentreten. Durch z. B. den Einsatz einer geeigneten Videoplattform sollte es möglich sein, eine nah am Hausbesuch orientierte Begutachtung zu realisieren."
Dr. Marianna Hanke-Ebersoll, Leiterin Bereich Pflege, Medizinischer Dienst Bayern
In dem ab 2024 geltenden Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) [LL1] ist festgelegt, dass Erstbegutachtungen zwar weiterhin per Hausbesuch stattfinden, die Pflegebegutachtung aber bei bestimmten Konstellationen, z. B. bei Höherstufungen und Wiederholungsbegutachtungen, einzelfallbezogen auch als telefonische Pflegebegutachtung stattfinden kann.