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Damit Schweres leichter fällt

Hilfsmittel sollen Ihnen das Leben mit einer Krankheit oder Behinderung erleichtern. Der MD berät die Krankenkassen individuell zu einem beantragten Hilfsmittel.

ZI Film Hilfsmittelbegutachtung

Zum Herunterladen (MP4 15 MB, Länge 2 Minuten 25 Sekunden):
Die Hilfsmittelbegutachtung beim Medizinischen Dienst

Hier finden Sie den Film mit Audiodeskription (MP4 24 MB, Länge 8 Minuten 7 Sekunden):
Die Hilfsmittelbegutachtung beim Medizinischen Dienst (Film mit Audiodeskription)

Für die Versorgung von Hilfsmitteln sind in der Regel die Krankenkassen zuständig. Sie entscheiden, ob sie die Kosten übernehmen. Zuvor können sie den MD beauftragen, die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels zu prüfen. Das geschieht vor allem dann, wenn es um eine besonders komplexe oder aufwendige Versorgung geht. Als Versicherter erhalten Sie den Leistungsbescheid direkt von Ihrer Krankenkasse. Sie ist Ihr erster Ansprechpartner.

Pflegebedürftige Versicherte haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege. Dazu gehören zum Beispiel Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte.

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