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Schneller wieder gesund

Massagen, Physiotherapie oder Krankengymnastik sind bekannte Heilmittel. In unklaren Fällen oder bei langfristigen Verordnungen holen sich Krankenkassen häufig Rat beim MD Bayern.

Heilmittel wie Massagen, Physiotherapie oder Krankengymnastik sollen dazu beitragen, eine Krankheit zu heilen bzw. verhindern, dass sie sich verschlechtert. Als Versicherter müssen Sie sich Heilmittel von einem Vertragsarzt verordnen lassen und den Nachweis bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

 In schwierigen oder unklaren Fällen kann die Krankenkasse den MD Bayern mit der Überprüfung Ihres sozialmedizinischen Leistungsanspruches beauftragen. Den Leistungsbescheid erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse, die in allen Belangen ihr erster Ansprechpartner ist. Alle Details sind der Heilmittel-Richtlinie (HM-RL) zu entnehmen.