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Engagement wird belohnt

Die Bayerische Staatsregierung möchte mit dem Landespflegegeld Pflegebedürftige in Bayern schnell und unbürokratisch unterstützen. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt.

Das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG) wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 beschlossen und ist rückwirkend zum 01. Mai 2018 in Kraft getreten.

Wer bekommt das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Das Landespflegegeld wird unabhängig davon gezahlt, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.
Pflegebedürftige sollen damit die Möglichkeit erhalten, sich selbst etwas Gutes zu tun oder ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.

Wie hoch ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Genauere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf www.landespflegegeld.bayern.de. Auskunft gibt auch die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung unter Telefon 09621/9669-2444.