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Mit Rat und Tat

Rund 40 Millionen Mal im Jahr wird in Deutschland die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt. Sie ist auch bekannt als der „gelbe Schein“. In etwa drei von hundert Fällen beauftragt die gesetzliche Krankenkasse den MD mit einem Gutachten dazu. Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen.

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet (§ 275 des Sozialgesetzbuches V), in bestimmten Fällen die Arbeitsunfähigkeit (kurz: AU) von Versicherten zu prüfen. Sie beauftragen dann den MD mit der Klärung von medizinischen Sachfragen.

Dies ist zum einen bei medizinischen Unklarheiten der Fall. Zum anderen kann eine Prüfung veranlasst werden, wenn Arbeitgeber oder Krankenkasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben. In beiden Fällen erstellt der Medizinische Dienst eine sozialmedizinische Stellungnahme.

Wichtig: Die Gutachter des MD Bayern dürfen gemäß § 275 Abs. 5 SGB V nicht in die ärztliche Behandlung eingreifen! Als medizinische Sachverständige dürfen sie keine therapeutischen Leistungen verordnen oder gar selbst erbringen.