Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mehreren Urteilen vom 12.12.2024 die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Mukoviszidose im Hinblick auf die Zuerkennung eines Pflegegrades definiert.
Insbesondere wurde entschieden, dass kindliches Abwehrverhalten (Abwehrverhalten und Ängsten vor dem setzen einer Kanüle) gegenüber pflegerischen Maßnahmen, wie der Insulintherapie, als pflegerelevanter Hilfebedarf zu berücksichtigen ist. Dies gilt auch für den Hilfebedarf bei der Nahrungsaufnahme, insbesondere bei Kindern, die aufgrund ihrer Erkrankung noch nicht in der Lage sind, die notwendige kontrollierte Nahrungsaufnahme hinsichtlich Art, Menge und Zeitpunkt selbständig zu regeln.
Dieses Angebot möchte Sie über die Folgen der Urteile Informieren:
- Gilt das Urteil für alle Kinder/Jugendliche mit Diabetes Mellitus Typ 1 oder Mukoviszidose?
- Bekommen alle Kinder/Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ 1 oder Mukoviszidose automatisch den Pflegegrad 2?
- Gibt es eine Altersgrenze?
- Wie können wir die Eltern von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 oder Mukoviszidose beraten?
Referenten: Rolf Scheu, Fachberater Grundsatzfragen Pflege
Nadine Diehl, Pflegefachkraft
Moderation: Dr. Oliver-Timo Henßler, Leitung Beratung Pflege
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die Veranstaltung ist ausschließlich für Mitarbeitenden von Kassen konzipiert.
Die Anmeldedaten erhalten alle angemeldeten Teilnehmenden einen Tag vor der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung hier an: Anmeldung.