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Das Heute und Morgen gestalten

Für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung – dafür setzt sich der Medizinische Dienst Bayern jeden Tag mit großem Engagement ein.

„Wir haben den Auftrag und das Selbstverständnis, ein Garant für die Qualität in der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Menschen in Bayern zu sein“, sagt Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern. Meist im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch anderer Institutionen im Gesundheitswesen ist der Medizinische Dienst Bayern für über 10 Millionen gesetzlich Versicherte in Bayern zuständig. In Zahlen ausgedrückt waren es im Jahr 2023 rund 870.000 Begutachtungen und Stellungnahmen im medizinischen und pflegerischen Bereich. „Darüber hinaus engagiert sich der Medizinische Dienst Bayern für eine umfassende Beratung und zielgruppengenaue Dienstleistungen“, betont Prof. Dr. Wöhler.

 

Beratung und Begutachtung

„Durch den vielfältigen, direkten Kontakt mit den Versicherten, den Kranken- und Pflegekassen und den Leistungserbringern haben wir einen besonderen Überblick über das Versorgungsgeschehen und bekommen wertvolle Einblicke in die bestehenden Versorgungsstrukturen“, sagt Dr. Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern. „Dieses Wissen nutzen wir für die Beratung und Weiterentwicklung des Systems.“ Im Mittelpunkt des Handelns stehen dabei immer die Versicherten und die Solidargemeinschaft, betonen die Vorständinnen. „Wir wollen eine hochwertige, evidenzbasierte und gerechte Versorgung in unserem solidarischen Gesundheits- und Pflegesystem“, sind sich beide einig und heben hervor, wie wichtig das aktive Zusammenspiel mit allen Stakeholdern ist. „Nur gemeinsam können wir das Heute und Morgen gestalten!“

In Deutschland hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jede/jeder gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Gesundheitsversorgung hat. Damit über den Leistungsanspruch nach medizinischen und pflegefachlichen Kriterien unabhängig und in ganz Deutschland einheitlich entschieden wird, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Kranken- und Pflegekassen medizinische und pflegefachliche Voraussetzungen für Leistungsentscheidungen durch den unabhängigen Medizinischen Dienst prüfen lassen können bzw. müssen (siehe SGB V und SGB XI). Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer gutachtlichen Aufgaben nur dem Gesetz sowie ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen.

„Wir wollen eine hochwertige, evidenzbasierte und gerechte Versorgung in unserem solidarischen Gesundheits- und Pflegesystem.“

Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende

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