Zum Inhalt springen

Befreiung von Zuzahlungen

Versicherte mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen werden bei der Zuzahlung für Maßnahmen und Medikamente entlastet. Der MD Bayern berät Krankenkassen zu diesem Thema und informiert über die Voraussetzungen.

Versicherte mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen müssen lediglich ein Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen für Maßnahmen und Medikamente zuzahlen. Der Nachweis über die Krankheit wird vom Vertragsarzt (z. B. Ihrem Hausarzt) ausgestellt, muss aber direkt von Ihnen als Versicherter bei der Krankenkasse eingereicht werden. Um Ihren Anspruch auf Leistungen wie beispielsweise einer Befreiung von der weiteren Zuzahlung zu prüfen, kann die Krankenkasse den MD einschalten, der eine beratende Funktion einnimmt.

Bitte tragen Sie Ihren Fall direkt bei Ihrer Krankenkasse vor, auch Ihren Leistungsbescheid erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse. Sie ist in allen Belangen Ihr erster Ansprechpartner. Die grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen im Fall von schwerwiegender chronischer Krankheit sind § 62 Abs. 1 SGB V und § 2 der Chroniker-Richtlinie zu entnehmen.