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Rechnungsprüfer im Krankenhaus

Leistungen der Krankenkassen sollen so gerecht wie möglich verteilt werden. Das gilt auch im Krankenhaus. Deshalb wird dort nach sogenannten „diagnosebezogenen Fallgruppen“ (DRG) abgerechnet. Der MD prüft im Auftrag der Krankenkassen die Rechnungen der Krankenhäuser in Bayern.

Krankenhausbehandlungen werden mit Fallpauschalen vergütet. Diese werden DRG (Diagnosis Related Groups) genannt. Das heißt, eine Krankenhausbehandlung wird aufgrund bestimmter Kriterien einer Fallgruppe zugeordnet und entsprechend abgerechnet. Patienten werden also nach Diagnose und erforderlichen Prozeduren in Fallgruppen eingeteilt und damit einem bestimmten Leistungspaket der Krankenkassen zugeordnet. Die Eingruppierung nach dem DRG-System basiert auf der Erkenntnis, dass 80 Prozent der Krankheiten auf die gleiche Art therapiert werden.

Der MD prüft rund zehn Prozent aller Krankenhausrechnungen in Bayern. Den Auftrag dazu erteilen die Krankenkassen. Bei ca. 50 Prozent der Prüffälle stellt der MD nicht medizinisch korrekt belegte Abrechnungen fest. Die Krankenkassen als Leistungsentscheider können anhand dieses Ergebnisses die Rechnungen entsprechend kürzen.

Alle Prüfungen des MD Bayern basieren auf der gesetzlichen Grundlage von § 275 Abs. 1c SGB V.

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