Die Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern, Prof. Dr. Claudia Wöhler, erklärt: "Dieser Referentenentwurf setzt wichtige Impulse. Besonders die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation ist ein echter Meilenstein in der pflegerischen Versorgung."
Der Medizinische Dienst Bayern begrüßt insbesondere die vorgesehene Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung. Die Gutachten der Medizinischen Dienste enthalten bereits heute wichtige Hinweise zu Heil- und Hilfsmitteln, Rehamaßnahmen sowie wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Diese individuellen Unterstützungsbedarfe der Versicherten müssen noch stärker als bislang in die Versorgung einfließen. Genau hier können die Medizinischen Dienste kompetent und bedarfsorientiert beraten, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verlangsamen.
Denn eine Pflegebedürftigkeit ist kein unabwendbares Schicksal. "Durch eine frühzeitige Beratung und Begleitung können Menschen länger selbstbestimmt zu Hause wohnen, Angehörige werden entlastet und schwierige Pflegesituationen entstehen erst gar nicht. Wir initiieren daher bereits heute präventive Projekte im Freistaat, um Versicherte für Präventionsmaßnahmen zu sensibilisieren und ihnen Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen", so Wöhler weiter.
Bei der "Präventiven Pflegeberatung" beispielsweise bieten Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Bayern Versicherten mit hohem Präventionspotential aktiv eine individuelle Beratung im Nachgang der Begutachtung an. Gerade in der Erstbegutachtung liegt großes Potenzial, um einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken und dem Wunsch nach individueller Beratung gerecht zu werden. Ein weiteres Projekt ist die "Initiative Pflegebedürftig!?" für eine frühzeitige Pflegeberatung vor der Antragsstellung.
"Wenn Prävention endlich denselben Stellenwert erhält wie die Versorgung, gewinnen am Ende alle: Unser Pflegesystem bleibt langfristig tragfähig und viele Menschen können gesünder alt werden. So eine ganzheitliche Planung erfordert Mut und Gestaltungswillen. Der Präventionsansatz im vorliegenden Referentenentwurf ist dafür wegweisend", betont Prof. Dr. Claudia Wöhler abschließend.