Zur Jahresstatistik der Behandlungsfehlerbegutachtung
Insgesamt 2.496 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Bayern im Jahr 2021 erstellt. Bundesweit haben die Medizinischen Dienste 13.050 Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen angefertigt.
Die Medizinischen Dienste veröffentlichen den umfangreichsten Datensatz zu Behandlungsfehlern in Deutschland. Die Zahlen zeigen jedoch nur einen kleinen Ausschnitt an Behandlungsfehlern. Zahlreiche Fälle bleiben nach wie vor unbekannt: Zum einen werden sie in Deutschland nicht zentral erfasst; zum anderen werden sie von betroffenen Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und deshalb auch nicht vorgeworfen. Daher sind die Zahlen der Medizinischen Dienste nicht repräsentativ, und sie erlauben auch keine Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen. Dazu kommt: Auch, wenn das Jahr 2021 in vielen Bereichen von der Corona-Pandemie beeinflusst war, hat dies auf die Begutachtungszahlen keinen Einfluss. Die Zahlen des Jahres 2021 gehen mehrheitlich auf Fälle zurück, die vor der Pandemie geschehen sind.
„Mit der Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung wollen wir einen wesentlichen Beitrag zu mehr Patientensicherheit und Transparenz leisten“, erklärt Prof. Dr. med. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern. „Wir legen großen Wert auf eine hohe Qualität der von uns erstellten Gutachten und freuen uns, dass das Vertrauen in den Medizinischen Dienst so groß ist.“
Medizinischer Dienst Bayern präsentiert die gutachterlichen Ergebnisse für Bayern
Die Gutachten der Medizinischen Dienste zu Verdachtsfällen werden ausschließlich auf der Basis des aktuellen fachlich-ärztlichen Wissens nach strengen fachlichen Kriterien erstellt und qualitätsgesichert. Sie sind für gesetzlich Versicherte kostenfrei. Sie werden nach wie vor stark nachgefragt. Es wurden vom Medizinischer Dienst Bayern im Jahr 2021 insgesamt 2.373 fachärztliche Gutachten zu Verdachtsfällen von Behandlungsfehlern erstellt. Die festgestellten Fehler betreffen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen.
In 28,4 Prozent der Verdachtsfälle wurde vom Gutachter des MD Bayern ein Fehler festgestellt. Ein Schaden lag in 24,6 Prozent der Verdachtsfälle vor. In 20,6 Prozent der Verdachtsfälle, d.h. in etwa jedem fünften Verdachtsfall, wurde der Fehler vom Gutachter als Ursache für den Schaden gesehen. Betroffen sind die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen.
„In der Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung geht es nicht darum, Schuldige zu finden. Vielmehr ist das Ziel die Stärkung von Patientenschutz und -sicherheit durch Fehleranalyse,“ fasst Prof. Dr. med. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern zusammen und betont: „Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, erhalten durch unser Sachverständigengutachten eine wertvolle Hilfe zur Klärung ihres individuellen Verdachts. Und gleichzeitig kann die Sicherheit aller Patienten gestärkt werden durch die Erkennung, die systematische Erfassung und Analyse der Fehler und der daraus folgenden Entwicklung von Strategien zur Fehlervermeidung.“
Im Interesse der Patientinnen und Patienten setzen sich die Medizinischen Dienste seit Jahren für mehr Transparenz und eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitskultur ein. Dass oft schon mit Hilfe einfacher Maßnahmen Fehler vermieden werden können, gilt insbesondere für die sogenannten Never Events. Gemeint sind Fehler, die schwere Folgen haben, aber sichervermieden werden können. Beispiele dafür sind Checklisten oder Markierungen, mit deren Hilfe folgenschwere Seitenverwechslungen bei Operationen sicher zu verhindern sind. Sie werden bereits vielerorts, aber bisher leider noch nicht flächendeckend eingesetzt.
Weiterführende Informationen:
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den Medizinischen Dienst