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Pressemitteilung | München |

MDK Bayern wird Medizinischer Dienst Bayern

MDK-Reformgesetz vollzogen: Medizinischer Dienst unabhängig von Krankenkassen organisiert / Beratungs- und Begutachtungskompetenz bleibt beibehalten

Es ist viel mehr als nur ein Buchstabe. Ab 1. Juli 2021 führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Bayern (MDK Bayern) den Namen „Medizinischer Dienst Bayern" bzw. die Kurzform „MD Bayern". Dahinter steckt das MDK-Reformgesetz, das sich das Ziel gesetzt hat, die Medizinischen Dienste zu stärken und sie unabhängiger von den Krankenkassen zu organisieren.

 

Das wird neu: Organisation und Selbstverwaltung            

Durch die organisatorische Trennung der Medizinischen Dienste von den Kassen soll die Objektivität nochmals gestärkt werden. Die Medizinischen Dienste sind künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr, sondern eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. „Organisatorisch gesehen sind die Medizinischen Dienste jetzt nach außen genauso unabhängig, wie es inhaltlich schon immer gelebte Praxis war“, sagt Reiner Kasperbauer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bayern. 

 

Durch die Neubesetzung der Selbstverwaltung und der Tatsache, dass jetzt auch Vertreterinnen und Vertreter der Patienten- und Pflegebedürftigen Mitglieder des Verwaltungsrats sind, liegt der Fokus noch mehr auf der Beteiligung der Betroffenen. Franz Peter Sichler, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bayern, liegt die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes besonders am Herzen. Dafür will er sich in der Selbstverwaltung engagiert einsetzen: „Ich will Position beziehen für die Schwächeren. Mein Ziel ist es, durch eine soziale Politik den Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen“, so Sichler. Das 23-köpfige Gremium setzt sich aus 16 ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Kranken- und Pflegeversicherung, fünf Vertreterinnen und Vertretern aus Patienten-/Pflege- und Verbraucherverbänden sowie zweien aus Ärzteschaft und Pflegeberufen zusammen. Der Verwaltungsrat ist das oberste Organ des Medizinischen Dienstes, beschließt u.a. die Satzung, legt die Richtlinien für die Arbeit des Medizinischen Dienstes fest, wählt den Vorstand, prüft die Betriebs- und Rechnungsführung und nimmt die Jahresrechnung ab. Er übt aber keinen Eingriff in das laufende Geschäft aus und hat auch keinen Einfluss auf die Begutachtungen und Prüfergebnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes. Der Vorstand führt die Geschäfte.

 

Das bleibt gleich: Objektive Beratungs- und Begutachtungskompetenz

Die Finanzierung erfolgt weiterhin per Umlage, was – wie bisher – ein Zeichen der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes ist. An den Beratungs- und Begutachtungsaufgabe des Medizinischen Dienstes Bayern ändert sich nichts.

Als sozialmedizinischer und pflegefachlicher Beratungs- und Begutachtungsdienst unterstützt der Medizinische Dienst Bayern auch weiterhin die Gesetzliche Krankenversicherung und die Soziale Pflegeversicherung in ihrer Aufgabenwahrnehmung. „Zusammen mit den Trägerorganisationen sorgen wir auch weiterhin für eine gesetzeskonforme, wirtschaftliche und an den medizinischen und pflegerischen Bedürfnissen der Versicherten orientierte Mittelverwendung“, so Ludwig Neusinger, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bayern.

 


Neue Webseite ab 1. Juli 2021: www.md-bayern.de

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