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Pressemitteilung |

Heute hohe Zufriedenheit mit der Pflegebegutachtung. Und morgen?

Im Jahr 2022 waren 85,7 Prozent der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige mit der Pflegebegutachtung im Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst Bayern zufrieden; bei der telefonischen Begutachtung waren es 87,1 Prozent. Um diese hohen Werte auch in Zukunft zu erreichen, setzt sich der Medizinische Dienst Bayern für eine Flexibilisierung der Begutachtungsformen ein.

Grafik Versichertenbefragung 2022

Knapp 90 Prozent Zufriedenheit, unabhängig von der Form der Pflegebegutachtung

Auch im Jahr 2022 wurden die Versicherten nach ihrer Zufriedenheit mit der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst Bayern gefragt. Da aufgrund der Corona-Pandemie bis Mitte 2022 die Pflegebegutachtung auch als telefonische Begutachtung erfolgte, zeigt die Versichertenbefragung 2022 sowohl für die telefonische Begutachtung hohe Zufriedenheitswerte, als auch für Pflegebegutachtung im Hausbesuch. Die Zufriedenheit der Versicherten insgesamt lag mit 85,7 Prozent für den Hausbesuch bzw. 87,1 Prozent für die telefonische Begutachtung auch 2022 auf einem exzellenten Niveau.

„Die Ergebnisse bestätigen einmal mehr, dass die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Bayern sensibel, wertschätzend und respektvoll mit der jeweiligen Begutachtungssituation umgehen“, erklärt Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern. „Wir sollten diese positiven Erfahrungen aus der Pandemie nutzen, damit auch in Zukunft Versicherte schnellstmöglich ihre Leistungen erhalten.“

 

Wer gute Pflege und Digitalisierung fordert, darf Telefonieren nicht verbieten.

Vor dem Hintergrund, dass im Entwurf für das Pflege-Unterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG) gesetzlich verankert werden soll, dass Telefoninterviews und Videobegutachtungen erst nach weiteren Evaluationen eingesetzt werden dürfen, fordert Prof. Dr. Claudia Wöhler eine Anpassung: „Die Versichertenbefragung 2022 dokumentiert erneut, dass eine Flexibilisierung der Pflegebegutachtungen zum Wohl der Versicherten gesetzlich ermöglicht werden muss. Gerade, weil wir uns der großen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind, brauchen wir jetzt geänderte Rahmenbedingungen. Kurz gesagt: Wer gute Pflege und Digitalisierung fordert, darf die telefonische Pflegebegutachtung nicht gesetzlich verbieten.“

Oberstes Kriterium sollte immer die persönliche Situation des Versicherten sein – welche Form der Pflegebegutachtung für ihn oder sie individuell am besten ist. Ein konkretes Beispiel: Das Telefoninterview ermöglicht speziell bei Höherstufungsanträgen, wenn die Pflegebedürftigkeit bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen oder Demenz rasch zunimmt, eine zügige Begutachtung ohne Belastung für die Betroffenen. Diese Option sollte für die Versicherten ermöglicht werden, und nicht verboten.

 

Key-Facts der Versichertenbefragung Pflege 2022

  • Von 14.000 im Jahr 2022 versendeten Fragebögen des Medizinischen Dienstes Bayern wurden 6.434 ausgefüllt zurückgesendet.
  • Die Rücklaufquote von knapp 46 Prozent zeigt den hohen Stellenwert, den die Befragung für die Versicherten und deren Angehörige hat.
  • Insgesamt sind 85,7 Prozent der Pflegebedürftigen und deren Angehörige mit der persönlichen Pflegebegutachtung zufrieden; bei der telefonischen Begutachtung liegt der Wert bei 87,1 Prozent.
  • Die gleichbleibend hohe Zufriedenheit in den letzten Jahren mit Werten von weit über 80 Prozent dokumentiert, wie sensibel, wertschätzend und respektvoll die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Bayern mit den unterschiedlichen Begutachtungssituationen umgehen – unabhängig von der Form der Pflegebegutachtung.
  • Den größten Verbesserungsbedarf sehen Befragte vor allem bei ihrem Wunsch nach mehr Beratung und Hinweisen zur Verbesserung ihrer Pflegesituation: Hier sind 7,5 Prozent bei der Pflegebegutachtung im Hausbesuch (7,3 Prozent bei der telefonischen Pflegebegutachtung) unzufrieden und 16,6 Prozent (16,7 Prozent bei der telefonischen Begutachtung) nur teilweise zufrieden. Der Medizinische Dienst Bayern erfüllt diesen Bedarf über das Gespräch in der Pflegebegutachtung hinaus u.a. durch folgende Angebote:
Servicetelefon Pflege

Auskünfte zu Rückfragen zum Pflegegutachten, Gesetzeslage, Widerspruch etc. gibt das Servicetelefon Pflege. Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter 089 - 159 060 5555 oder per E-Mail mit Rückrufwunsch an pflegeinfo(at)md-bayern.de

 

Pflegeservice Bayern

Der Pflegeservice Bayern ist die bayernweite unabhängige Pflegeberatung der gesetzlichen Pflegekassen. Erfahrene Pflegeberaterinnen und -berater beantworten alle Fragen zu Pflegeleistungen, Entlastungsmöglichkeiten und zur Organisation der Pflege. Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr, gebührenfrei unter 0800 - 772 11 11

 

Den detaillierten Bericht „Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung 2022“ finden Sie hier.

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