In Bayern gibt es rund 4.000 ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen. Vor dem Hintergrund der Pressemeldungen zu Qualitätsproblemen in einzelnen Einrichtungen ist die Debatte um Qualitätsstandards in der Pflege wieder stärker in den medialen Fokus gerückt. Wie aber unterscheiden sich die Prüfungen des MD Bayern und der FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht)? Wo und wie arbeiten die beiden Instanzen zusammen? Was ist die Rolle der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und welche vertragsrechtlichen Maßnahmen stehen überhaupt zu Verfügung? Wo liegen also die relevanten Stellschrauben für die Qualität in der Pflege in Bayern?
Wir freuen uns auf spannende Vorträge und die gemeinsame Diskussion. Bringen Sie Ihre Fragen mit!
Programm
- Heimrechtliches Zulassungsverfahren und heimrechtliche Anzeigepflicht
Holger Hein, Geschäftsbereich Pflege, AOK Bayern für die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, Swantje Reiserer, MRin, Referatsleiterin Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und Michael Schwägerl, Gruppenleitung Landratsamt Rosenheim FQA, Betreuungsstelle - Die Qualitätsprüfungen der FQA und des MD Bayern
Swantje Reiserer, MRin, Michael Schwägerl, FQA und Markus Fischer, Teamleiter Auditoren Bayern Süd, MD Bayern - Vorgehen bei Qualitätsmängeln
Holger Hein, Swantje Reiserer und Michael Schwägerl - Stellschrauben für eine gute und zukunftsfähige Pflege in Bayern
Ruth Waldmann, MdL, Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses des Bayerischen Landtags für Pflege und Gesundheit
"Jede/r Interessierte kann sich per E-Mail anmelden: office@healthcare-bayern.de"